Seit 1978 engagiert sich der Arbeitskreis zur Förderung von Pflegekindern e.V. sowohl für die Beratung und Förderung von Pflegefamilien und -kindern als auch für die Belange der Kindertagespflege. Bis 1990 hatten beide Bereiche im Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) die gleiche gesetzliche Grundlage und in Berlin wurden die Vollzeitpflege und die Kindertagespflege in den Pflegekindervorschriften geregelt. Ab 1990 wurde im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) die Kindertagespflege im Abschnitt „Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege“ und die Vollzeitpflege im Abschnitt „Hilfe zur Erziehung“ verankert. Die Gemeinsamkeit, die bis dahin durch die gesetzliche Grundlage des JWG bestanden hatte, fiel damit weg.
Der Arbeitskreis zur Förderung von Pflegekindern e.V. hat für die Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege viel erreicht und doch fragten sich nicht wenige, was denn ein Verein der Pflegekinderhilfe mit der Kindertagespflege zu tun hat. Um die Arbeit des Arbeitskreises im Bereich der Kindertagespflege stärker zu betonen, wurde 2017 der Arbeitskreis zugleich Landesverband für Kindertagespflege Berlin. Der Landesverband profitierte von den langjährigen Erfahrungen, Vernetzungen und der Unterstützung des Arbeitskreises.
In Berlin, wie auch im gesamten Bundesgebiet, werden immer mehr Betreuungsplätze für Kinder benötigt. Die professionelle Kindertagespflege ist heute in Berlin eine von Eltern geschätzte und stark nachgefragte Betreuungsform. In der Arbeit des Vorstandes nimmt sie immer größeren Raum ein. Um den Anforderungen der beiden Bereiche der Förderung von Pflegekindern und der Kindertagespflege gerecht zu werden, hat der Vorstand des Arbeitskreises zur Förderung von Pflegekindern beschlossen, dass der Landesverband für Kindertagespflege in Berlin und der Arbeitskreis zur Förderung von Pflegekindern sich neu aufstellen.
Am 18.11.2018 wurde der eigenständige Verein „Kindertagespflege Landesverband Berlin e.V.“ gegründet. Seit dem 28.2.2019 ist der Verein im Vereinsregister eingetragen und erhielt vom Finanzamt für Körperschaften am 26.3.2019 die Anerkennung der Gemeinnützigkeit.
Diese Eigenständigkeit hat für beide Bereiche unter anderem folgende Vorteile:
Kindertagespflege Landesverband Berlin e.V.
Arbeitskreis zur Förderung von Pflegekindern e.V.
Wir empfehlen allen Berliner Kindertagespflegepersonen, Mitglied in dem neuen Verein zu werden, damit es ein mitgliederstarker Verein wird, der sich dadurch besser für sie und die Kindertagespflege einsetzen kann.
Der Vorstand
Arbeitskreis zur Förderung von Pflegekindern e.V.
Kindertagespflege Landesverband Berlin e.V.