Manchmal muss man neue Wege gehen – Der Landesverband Kindertagespflege Berlin wird erwachsen

Seit 1978 engagiert sich der Arbeitskreis zur Förderung von Pflegekindern e.V. sowohl für die Beratung und Förderung von Pflegefamilien und -kindern als auch für die Belange der Kindertagespflege. Bis 1990 hatten beide Bereiche im Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) die gleiche gesetz­liche Grundlage und in Berlin wurden die Vollzeitpflege und die Kindertagespflege in den Pflegekindervorschriften geregelt. Ab 1990 wurde im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) die Kindertagespflege im Abschnitt „Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kinder­tagespflege“ und die Vollzeitpflege im Abschnitt „Hilfe zur Erziehung“ verankert. Die Gemeinsamkeit, die bis dahin durch die gesetzliche Grund­lage des JWG bestanden hatte, fiel damit weg.

 

Der Arbeitskreis zur Förderung von Pflegekindern e.V. hat für die Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege viel erreicht und doch fragten sich nicht wenige, was denn ein Verein der Pflegekinderhilfe mit der Kindertagespflege zu tun hat. Um die Arbeit des Arbeits­kreises im Bereich der Kindertagespflege stärker zu betonen, wurde 2017 der Arbeitskreis zugleich Landesverband für Kindertagespflege Berlin. Der Landesverband profitierte von den langjährigen Erfahrungen, Vernetzungen und der Unterstützung des Arbeitskreises.

 

In Berlin, wie auch im gesamten Bundesgebiet, werden immer mehr Betreuungsplätze für Kinder benötigt. Die professionelle Kindertages­pflege ist heute in Berlin eine von Eltern geschätzte und stark nachgefragte Betreuungsform. In der Arbeit des Vorstandes nimmt sie immer größeren Raum ein. Um den Anforderungen der beiden Bereiche der Förderung von Pflegekindern und der Kindertagespflege gerecht zu werden, hat der Vorstand des Arbeitskreises zur Förderung von Pflegekindern beschlossen, dass der Landesverband für Kindertagespflege in Berlin und der Arbeitskreis zur Förderung von Pflegekindern sich neu aufstellen.

 

Am 18.11.2018 wurde der eigenständige Verein „Kindertagespflege Landesverband Berlin e.V.“ gegründet. Seit dem 28.2.2019 ist der Verein im Vereinsregister eingetragen und erhielt vom Finanzamt für Körperschaften am 26.3.2019 die Anerkennung der Gemeinnützigkeit.

 

Diese Eigenständigkeit hat für beide Bereiche unter anderem folgende Vorteile:

 

Kindertagespflege Landesverband Berlin e.V.

  • Mehr Kapazitäten, um sich dem wichtigen Bereich Kindertagespflege zu widmen
  • Ein klar erkennbares Profil
  • Bessere Möglichkeiten für Sponsoren und öffentliche Förderung
  • Eigene Fachtagungen
  • Mehr Kindertagespflegepersonen als Mitglieder zu gewinnen
  • Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit für die Kindertagespflege

 

Arbeitskreis zur Förderung von Pflegekindern e.V.

  • Mehr Kapazitäten um dem Auftrag, der Förderung von Pflegekindern, gerecht zu werden
  • Ein schärferes Profil
  • Bessere Möglichkeiten zur Förderung von Aktivitäten für Pflegekinder und ihre Familien durch Sponsoren oder/und öffentliche Mittel
  • Eigene Fachtagungen und Beratungen für Pflegeeltern
  • Mehr Pflegeeltern als Mitglieder zu gewinnen
  • Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit für Pflegekinder und Pflegeeltern

 

Wir empfehlen allen Berliner Kindertagespflegepersonen, Mitglied in dem neuen Verein zu werden, damit es ein mitgliederstarker Verein wird, der sich dadurch besser für sie und die Kindertagespflege einsetzen kann.

 

Der Vorstand

Arbeitskreis zur Förderung von Pflegekindern e.V.

Kindertagespflege Landesverband Berlin e.V.