31.01.2024
Tipps und Informationen zur Besteuerung des Einkommens für Kindertagespflegepersonen und die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen
Die Broschüre „Was bleibt?!“, herausgegeben vom Deutschen Verein und dem Paritätischen Gesamtverband, wurde aktualisiert und liegt jetzt in der 10. Auflage 2022 vor. Die Broschüre kann auf der Internetseite des Paritätischen Gesamtverbandes heruntergeladen werden: › www.der-paritaetische.de
06.01.2023
Online-Handbuch Kindertagespflege völlig neu überarbeitet
Das Handbuch Kindertagespflege ist eine Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Es bündelt relevante Informationen rund um die Kindertagespflege in Deutschland. Neben grundlegenden Informationen zum Arbeitsfeld Kindertagespflege werden auch rechtliche Regelungen der Länder und Fragen der Finanzierung aufgegriffen. Das Handbuch adressiert vielfältige Akteure im Feld der Kindertagespflege und stellt die Informationen unter Berücksichtigung der jeweiligen Perspektiven dar.
Hier gehts zum Online-Handbuch.
Auf dieser Seite sind auch die jeweils aktualisierten "Fakten und Empfehlungen für die Kindertagespflege" zu finden.
23.07.2020
Expertise Datenschutz in der Kindertagespflege
Das Deutsche Jugendinstitut e.V. hat eine Expertise zum Thema „Datenschutz in der Kindertagespflege“ veröffentlicht. Diese Expertise soll sowohl Kindertagespflegepersonen beim
datenschutzkonformen Aufbau und Betrieb ihrer Kindertagespflegestelle unterstützen, als auch Referierenden einen Überblick sowie Materialien für Seminare mit datenschutzrelevanten Inhalten
bieten. Die Expertise wurde im Rahmen des Projektes „Überarbeitung und Erweiterung des QHB“ erstellt.
Die Expertise kann auf der Internetseite des Deutschen Jugendinstituts heruntergeladen werden: › www.dji.de
09.02.2025
Ausführungsvorschrift zur Kindertagespflege in Berlin
Seit dem 01.01.2023 gelten folgende Ausführungsvorschriften zu Kindertagespflege (AV - KTPF): › Ausführungsvorschrift zur Kindertagespflege 2023 (pdf)
Seit dem 01.01.2024 gelten folgende Entgelte:
› Kostenblatt ab 01/2024 (pdf)
08.06.2020
Kostenfreie Beratung zu steuerrechtlichen Fragen für Berliner Kindertagespflegepersonen
Familien für Kinder erweitert das Angebot der Landesberatungsstelle für Kindertagespflege in Berlin: Finanziert durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie können sich Berliner
Kindertagespflegepersonen, die über eine gültige Pflegeerlaubnis verfügen, ab sofort bis Ende 2020 professionell in steuerrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Kindertagespflegetätigkeit
beraten lassen.
Nähere Informationen finden Sie in einem Infoblatt:
› Infoblatt „Kostenfreie Beratung zu
steuerrechtlichen Fragen für Berliner Kindertagespflegepersonen“
18.09.2019
Die letzten Wochen haben gezeigt, dass eine große Unsicherheit in der steuerlichen Behandlung der Sachkostenpauschale und der Betriebskostenpauschale besteht.
Die Sachkostenpauschale ist Einkommen, d.h. das Entgelt für die Förderleistung und die Sachkostenpauschale pro Kind sind in der Summe das Einkommen der Tagespflegeperson.
Die Sachkostenpauschale ist gedacht für:
- Mahlzeiten und Getränke
- Körper- und Gesundheitspflege
- Spiel- und Beschäftigungsmaterialien
- kleinere Haushaltsgegenstände
- Haftpflichtversicherung
- Werterhaltung der Räume
- Mietanteil
- Reinigungs- und Energiekosten.
Über die Betriebskostenpauschale kann man bei der Steuererklärung seine Ausgaben für die Sachkosten geltend machen. Die Betriebskostenpauschale ist vom Gesamteinkommen abziehbar
und verringert das zu versteuernde Einkommen, d.h. je nach Anzahl der Betreuungszeiten pro Kind pro Monat. Diese mindert somit das steuerpflichtige Einkommen.
Abziehbar sind bei einer Betreuungszeit:
von 8 Stunden/Tag 300,00 € pro Monat/pro Kind
von 7 Stunden/Tag 262,50 € pro Monat/pro Kind
von 5 Stunden/Tag 187,50 € pro Monat/pro Kind.
Wenn zu erwarten ist, dass die tatsächlichen Ausgaben für die Sachkosten höher sind als die Betriebskostenpauschale (z.B. aufgrund hoher Mietkosten), dann sollte ein Einzelnachweis geführt werden.
03.09.2019
Aus dem Brief geht hervor, dass es auch für 2019 beim bisherigen Verfahren (ohne Rückforderungen) bleiben kann, wenn die Kindertagespflegeperson das möchte. Der Brief wird über die Jugendämter an
alle Kindertagespflegepersonen versandt.
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Brief der Senatsverwaltung vom 30.08.2019