Archiv 2022


30.12.2022

Neue Ausführungsvorschrift zur Kindertagespflege ab 01. Januar 2023

 

Wir informieren hiermit über die neue Ausführungsvorschrift zur Kindertagespflege, die ab heute im 52. Amtsblatt veröffentlicht ist.

Sie tritt ab dem 01. Januar 2023 in Kraft und endet zum 31.Dezember 2027. Das Kostenblatt als Bestandteil der AV's ist beizugefügt.

 

Wir wünschen allen ein gesundes Neues Jahr!

 
Der Vorstand

 

 

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25.12.2022

Infos zu Neuerungen 2023

 

Liebe Mitglieder des Landesverbands und Kindertagespflegepersonen,

 
wir informieren sie hiermit über die neuesten Informationen aus der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.
Es gibt das aktuelle Kostenblatt, das Anlage, der ab dem 01. Januar 2023 geltenden neuen Ausführungsvorschriften zur Kindertagespflege ist. Diese erscheint zum 30. Dezember 2022 in der 52. Ausgabe des Amtsblatts.
Des Weiteren ein Anschreiben aus der Senatsverwaltung von Frau A. Weber dazu und
einen Flyer über den kostengünstigsten Umgang des Energieverbrauchs in der Kindertagespflege.
 
Der Vorstand

 

 

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20.12.2022

Weihnachtsgrüße 2022

 

Liebe Mitglieder des Kindertagespflege Landesverbandes Berlin e.V.,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

ein besonderes Jahr liegt hinter uns.

Wir alle standen in diesem Jahr vor ungeahnten neuen und alten Herausforderungen und hoffen auf Lichtblicke in diesen schweren, undurchschaubaren Zeiten.

Allen, die mit der Kindertagespflege zu tun haben, ist bewusst, dass die Lebenshaltungs- und Energiekosten stark angestiegen sind.
Deshalb setzen wir uns für einen finanziellen Ausgleich und eine Energiekostenpauschale ein. Uns wurde bereits seitens der Senatsverwaltung signalisiert, dass es eine Energiekostenpauschale auch für Kindertagespflegepersonen geben wird.

Im neuen Jahr 2023 werden wir weiterhin bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie unsere Fragen, Forderungen und Problematiken ansprechen. Die Unterstützung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, in dem wir Mitglied sind, ist uns dabei sicher.

Lassen Sie uns das Lachen und die Freude der Kinder, die wir täglich betreuen, in unsere Herzen aufnehmen und uns wieder auf die Freude, die Liebe und das Fröhlich sein besinnen.

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen und Ihren Lieben eine ruhige, erholsame Weihnachtszeit und ein gutes neues Jahr 2023.

Ihr Vorstand des Landesverbandes

 

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20.12.2022

Das ändert sich zum 01. Januar 2023

 

Üblicherweise werden jedes Jahr die Rechengrößen für die Sozialversicherungsbeiträge und der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer angepasst.

Bereits zum 01.10.2022 wurde die Geringfügigkeitsgrenze auf 520,00 € angehoben.

Für selbstständig Tätige Kindertagespflegepersonen gilt ab 01.01.2023 folgendes:

  • Die Mindestbemessungsgröße für die Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 1131,67 €.
  • Der Beitrag zur Krankenversicherung mit Krankengeldversicherung bleibt bei 14,6 % = mindestens 160,11 €, zur Krankenversicherung ohne Krankengeldversicherung bei 14,0 % = mindestens 158,43 €. Liegt das steuerpflichtige Einkommen über der Mindestbemessungsgröße, werden die Beiträge entsprechend prozentual errechnet. Zusätzlich werden die Zusatzbeiträge der Krankenkassen in Höhe von ca. 1,6% fällig.
  • In der gesetzlichen Familien-Krankenversicherung kann mitversichert sein, wer nicht mehr als 485,00 € steuerpflichtiges Einkommen monatlich erzielt.
  • Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung beträgt 3,05% (mit eigenen Kindern), für Kinderlose 3,4%, d.h. 33,45 € bzw. 37,28 €.
  • Die Rentenversicherung bleibt bei 18,6 %, der Mindestbeitrag beträgt 96,72 €.

Der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer wird erhöht und liegt 2023 bei 10.908,00, bei zusammen veranlagten Verheirateten bei 21.816,00 €

 

 

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20.12.2022

Positionspapier: Vereinbarungen zum Kinderschutz in der Kindertagespflege

 

Aus der Praxis erreichen uns immer wieder Fragen dazu, wie mit dem neu gefassten § 8a SGB VIII umzugehen ist. Insbesondere die Ausgestaltung der verbindlich zu schließenden Vereinbarungen zum Kinderschutz und zum Kinderschutzkonzept verursachen in der Praxis Unsicherheiten. Der Bundesverband für Kindertagespflege hat dazu nun ein Positionspapier herausgegeben. Lesen Sie unser Positionspapier HIER.

 

 

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18.12.2022

Ukrainische Geflüchtete in der Berliner Kindertagesbetreuung - Anfrage im Abgeordnetenhaus

 

In der Beantwortung der Anfrage der Abgeordneten Dr. Maren Jasper-Winter (FDP) gibt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie u.a. Auskunft über ukrainische Geflüchtete in der Berliner Kindertagesbetreuung.

  • 4.230 ukrainische Kinder im Alter von 1 bis unter 7 Jahren wurden seit dem 24.02.2022 in Berlin erfasst.
  • 1.256 Verträge in Kindertageseinrichtungen und 32 Verträge in der Kindertagespflege wurden für ukrainische Kinder seit dem 01.03.2022 geschlossen. Zudem werden 55 ukrainische Gastkinder in Kindertageseinrichtungen ohne Vertrag betreut. In der Summe werden damit insgesamt 1.343 ukrainische Kinder betreut. Gegenwärtig sind noch 121 offene Bedarfsgutscheine vorhanden. (Stand: 24.10.2022)

Weitere Informationen der schriftlichen Anfrage finden Sie hier:

 

Anfrage: Betreuung von (ukrainischen) Geflüchteten in Berliner Kindertagesstätten (PDF)

 

 

Quelle: Familien für Kinder

 

 

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18.12.2022

KiTa-Qualitätsgesetz beschlossen

 

Der Bundesrat hat dem Gesetzesvorlage des Bundestages zugestimmt. Das Gesetz kann damit wie geplant zum 01.01.2023 in Kraft treten.

 

Mehr dazu finden Sie HIER.

 

 

Quelle: Bundesverband für Kindertagespflege

 

 

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18.12.2022

Corona-KiTa-Studie abgeschlossen  - Endbericht veröffentlicht

 

Die Corona-KiTa-Studie wurde von Mitte 2020 bis Ende 2022 gemeinsam vom Deutschen Jugendinstitut (DJI) und dem Robert Koch-Institut (RKI) durchgeführt und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gefördert. Zentrale Forschungsfragen betrafen zum einen die besonderen organisatorischen, pädagogischen und hygienischen Herausforderungen, die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen während der Pandemie bewältigen mussten, sowie die praktische Umsetzung von Eindämmungsmaßnahmen in KiTas.

 

Fazit:

 

Kindertagespflegestellen waren deutlich seltener geschlossen, es wurden prozentual mehr Kinder betreut als in Kitas.

 

Schlecht bewertet wurde von den Kindertagespflegepersonen erwartungsgemäß das Abstandhalten zu den Kindern, was in einem Beruf, der auf Nähe und körperlichen Kontakt zu (überwiegend) Kleinstkindern aufbaut, kaum umzusetzen ist.

 

"Dass die Kindertagespflege trotz dieser Schwierigkeiten insgesamt betrachtet gut mit den pandemiebedingten Herausforderungen umgehen konnte, ist vermutlich auch auf die besonderen Merkmale dieser Betreuungsform zurückzuführen. Durch die kleinen Gruppengrößen und dadurch, dass üblicherweise kein Wechsel der Bezugsperson für die zu betreuenden Kinder stattfindet, kann ein intensiver Beziehungsaufbau mit den einzelnen Kindern erfolgen. Diese Fokussierung auf wenige Personen scheint sämtliche Prozesse weniger störungsanfällig zu machen und zu einem gelingenden Pandemiemanagement beigetragen zu haben." (S. 117)

 

Den gesamten Bericht und auch eine Kurzfassung ist hier zu finden.

 

 

Quelle: Bundesverband für Kindertagespflege

 

 

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18.12.2022

"Was bleibt?" -in Überarbeitung neu erschienen

 

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge gibt gemeinsam mit dem Paritätischen Gesamtverband eine Broschüre zur einkommensteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung der Kindertagepflege heraus. Sie ist aktuell in überarbeiteter Version erschienen.

 

 

Klicken Sie hier, um die Broschüre herunterzuladen.

 

Quelle: Bundesverband für Kindertagespflege

 

 

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18.12.2022

Neue Statistik vom 01.03.2022 erschienen

 

Insgesamt ist die Anzahl der Kindertagespflegepersonen im letzten Jahr um 1150 gesunken und zwar in fast allen Altersgruppen bis 50 Jahre und in fast allen Bundesländern. Nur in der Altersgruppe zwischen 40 und 45 Jahre sind 100 Personen mehr in der Kindertagespflege tätig.

Die Anzahl der Kinder in der Kindertagespflege ist in der Altersgruppe bis 3 Jahre um mehr als 3300 gestiegen. Vor allem in der Betreuung von Kindern über 3 Jahre und bei Schulkindern ist ein Rückgang zu verzeichnen.

Die Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes und die gesamte Statistik ist abrufbar auf der Internetseite von Destatis.

 

Sie kann auch hier heruntergeladen werden.

 

Quelle: Bundesverband für Kindertagespflege

 

 

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15.12.2022

Themen aus dem aktuellen Newsletter (12/2022)

 

1.    Energieentlastungspauschale für die KTP sowie Entgelt- und Sachkostenerhöhung

2.    Schreiben an alle Bezirksämter bzgl. kurzfristiger, unbürokratischer Entlastungen in  der aktuellen Situation

3.    Eingaben des LV zu den Änderungen der Ausführungsvorschriften

4.    Positionspapier des LV

5.    Änderung der Spaltenüberschriften auf den Monatsabrechnungen - nach wie vor ein  Thema

6.    Mitgliedschaft im Unterausschuss Kindertagesbetreuung

 

1.     In vielen Gesprächen in den letzten Wochen, auch mit Unterstützung des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, fordern wir von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eine Entlastungspauschale von 300,00 € pro Kind (laut Pflegeerlaubnis) für das Jahr 2022 und 2023.

Dass eine Energieentlastungspauschale kommt, davon gehen wir nach jetzigem Kenntnisstand aus. Natürlich würden wir es begrüßen, wenn diese dann auch steuerfrei ausgezahlt wird. Wir wissen, dass auch die Senatsverwaltung ungeduldig ist, aber die Verhandlungen mit der Finanzverwaltung dauern eben, besonders, wenn gute Konditionen für uns als Selbständige ausgehandelt werden müssen.

Des Weiteren fordern wir die Anhebung der Sachkostenpauschale, von deren Erhöhung uns inzwischen auch eine Bestätigung vorliegt. Eine Erhöhung der Entgelte ergibt sich alleine aus der Erhöhung des Landesmindestlohns.

 

2.     Um Kindertagespflegepersonen in dieser schwierigen Zeit zu entlasten, haben wir uns mit einer eindringlichen Bitte an alle Jugendstadträte und Jugendamtsleitungen in den Berliner Bezirksämtern gewendet. Es sollten alle möglichen Anstrengungen unternommen werden, damit Kindertagespflegepersonen nicht noch zusätzlich finanzielle Not geraten, z. B. durch Aussetzen von Rückforderungen ins nächste Jahr oder auch andere Ideen.
Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie uns von Maßnahmen aus dieser Bitte in Kenntnis setzen.

 

3.     In unserem Auftrag für die Mitglieder des Landesverbands haben wir die Wünsche und Anregungen zu Änderungen in den zukünftigen Ausführungsvorschriften, die ab Januar 2023 gelten sollen, an die Senatsverwaltung für BJF weitergegeben. Auch vom Vorstand angestrebte Veränderungen haben wir mit herangetragen. Wir freuen uns, dass wir in dem Entwurf der neuen AVs schon Veränderungen gesehen haben, die wir angeregt haben, wie z.B. Vertragslaufzeit für betreute Kinder, die jetzt nach Kitajahr und nicht mehr nach Kalenderjahr befristet sind.

 

4.     Im Oktober haben wir an alle jugendpolitischen Sprecher und ihre Parteien, die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Vertreter der Berliner Jugendämter, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband u.a. ein Positionspapier des Landesverbands mit Punkten, die die Kindertagespflege sichern und weiterentwickeln soll, gesendet. (Positionspapier ist angehängt).

 

5.     Wir setzen uns schon lange dafür ein, dass die Spaltenüberschriften in den Monatsabrechnungen korrekt ausgewiesen werden. Die immer noch falsch titulierten "SV - Zuschläge" müssen "steuerfreie hälftige Erstattungen der SV-Beiträge nach SGB VIII" heißen. Für die Jahresabrechnung ist uns das seit dem letzten Jahr gelungen. Diese Änderung soll nun spätestens zum März 2023 auch in den Monatsabrechnungen erscheinen.

 

Auf unser Bestreben hin, hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ein Schreiben über die Jugendämter an alle Kindertagespflegepersonen herausgesendet, wie auch schon im vergangenen Jahr, das bei dem jeweiligen Finanzamt vorgelegt werden kann, wo auf diesen Fehler hingewiesen wird. Wir weisen auch alle Kindertagespflegepersonen darauf hin, dass SV-Nachzahlungen (in Folge von Steuerbescheiden) aus den vergangenen Jahren (ab 2020) unter Umständen auch als "Zuschläge" und nicht als Erstattungen deklariert sind. Bitte bei der Steuerklärung besonders beachten.

 

6.     Seit Juli 2022 ist Angelika Sauermann als Vorsitzende des Landesverbands Kindertagespflege Berlin e.V. stimmberechtigtes Mitglied im Unterausschuss Kindertagesbetreuung des Landesjugendhilfeausschuss, der monatlich zusammenkommt. Dort werden die Belange der Berliner Kindertagesbetreuung, Kita und Kindertagespflege bekannt gegeben und erörtert, bzw. abgestimmt. Hier bringen wir uns regelmäßig ein.

 

 

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21.09.2022

Kindertagespflege durch Kostenexplosion bedroht

 

Die Kindertagespflege in Deutschland ist bedroht. Zwei Jahre Corona haben bei vielen der rund 43.000 überwiegend selbstständigen Kindertagespflegepersonen die Reserven aufgezehrt. Dramatisch steigende Energiekosten, Mieten und Lebensmittelpreise gefährden nun ihre Exstenz. Viele Betreuungsplätze könnten wegfallen. Die Politik ist zum Handeln aufgerufen.
Dazu erklärt die Vorsitzende des Bundesverbandes für Kindertagespflege e.V., Inge Losch-Engler:


„Die Situation vieler Kindertagespflegepersonen ist dramatisch. Die Kosten laufen aus dem Ruder und Einsparmöglichkeiten sind kaum gegeben. Die Raumtemperatur zu senken, wenn kleine Kinder auf dem Fußboden krabbeln, verbietet sich. Auch bei der Ernährung der Kinder wird wohl niemand ernsthaft Einsparungen vorschlagen.

 

Kindertagespflegepersonen, die nicht in ihren eigenen Wohnräumen betreuen, haben doppelte Kosten. Sie zahlen höhere Mieten und Energiepreise für ihre eigene Wohnung und die angemieteten Räume. Die Meldungen, die wir von der Basis erhalten, deuten darauf hin, dass viele aufgeben müssen.


In der Corona-Pandemie wurde die Kindertagespflege als systemrelevant eingestuft. Als Schulen und Kitas geschlossen waren, waren Kindertagespflegepersonen für viele Eltern die letzte Rettung. Es darf nicht sein, dass diese Gruppe jetzt im Regen stehen gelassen wird.
Die Politik muss auf verschiedenen Ebenen handeln. Wir rufen die Kreise und Kommunen auf, die Sachkostenerstattung für die Kindertagespflege deutlich zu erhöhen. Wir rufen die Bundesländer, die landesweite Sätze für die laufende Geldleistung haben, dazu auf, diese zeitnah zu erhöhen. Und wir rufen den Bund dazu auf, kurzfristig eine finanzielle Entlastung für diese Gruppe von kleinen Selbstständigen zu schaffen.


Mittelfristig sollte die Finanzierungs-Systematik der Kindertagespflege im SGB VIII geändert werden. Die alleinige Orientierung an den geleisteten Betreuungsstunden ist nicht mehr zeitgemäß. Sie berücksichtigt nicht die Vor- und Nachbereitung, Einkaufen. Putzen, Elterngespräche oder Dokumentationen. Eine neue Finanzierung sollte nicht allein auf die Betreuungsstunden am Kind abstellen. Denkbar wären kinderzahlunabhängige Sockelbeträge, Leistungsstunden oder Punktesysteme.


Wenn nicht schnell gehandelt wird, werden viele Betreuungsplätze wegfallen. Die ohnehin schwierige Lage vieler Familien würde noch problematischer werden. Das muss verhindert werden“, erklärte die Bundesvorsitzende..

 

 

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21.09.2022

Energiepreispauschale (EPP) - auch für selbstständige Kindertagespflegepersonen?

 

Wegen der steigenden Energiekosten zahlt die Bundesregierung aktuell eine Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300,00 € über die Arbeitgeber an Arbeitnehmer. Selbstständig Tätige haben die Möglichkeit, über die Einkommensteuer diesen Zuschuss in Anspruch zu nehmen. Dazu können sie die Vorauszahlung für die Einkommensteuer, die für das dritte Quartal zum 10.09.2022 fällig wird, um 300,00 € kürzen, bzw. bei der nächsten Einkommensteuererklärung geltend machen. Mehr Informationen dazu finden Sie in den FAQs beim Bundesfinanzministerium.

 

 

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15.09.2022

Online-Umfrage zur aktuellen finanziellen Situation der KTPP in Berlin

 

Liebe Berliner Kindertagespflegepersonen,

in unseren Verhandlungen mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hinsichtlich gezielter Forderungen infolge der Pandemie und den hohen Inflationskosten, können wir durch eine repräsentative Umfrage konsequenter auftreten.

Aus diesem Grund möchten wir Sie bitten, sich kurz Zeit zu nehmen 14 Fragen zu beantworten. Bei den meisten Fragen ist nur ein Kreuz zu machen. Des Weiteren handelt es sich um kurze knappe Aussagen.

Die Umfrage erreichen Sie unter folgendem Link: > Online-Umfrage
Wir danken Ihnen im Voraus für die Teilnahme

Ihr Vorstand
Kindertagespflege Landesverband Berlin e.V.

 

 

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18.07.2022

Newsletter zur Überarbeitung der Ausführungsvorschriften für Kindertagespflege

 

Liebe Mitglieder,


zur Zeit werden die Ausführungsvorschriften für Kindertagespflege überarbeitet, da sie Ende Dezember 2022 auslaufen. Wir werden unsere Möglichkeiten nutzen, der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie im Vorfeld die aus Sicht der Kindertagespflegepersonen dringend notwendigen Änderungen in den aktuellen AVs zu übermitteln.


Dazu benötigen wir Ihre Unterstützung und Rückmeldungen.
Im Anhang finden Sie die aktuellen Ausführungsvorschriften. Bitte lesen Sie diese und  senden uns Ihre Änderungsanmerkungen/-vorschläge/-forderungen bis 10.08.2022 per Mail an info@kindertagespflege-lv.berlin
 
Vielen Dank für Ihr Engagement
Ihr Vorstand

> Aktuelle Ausführungsvorschriften (PDF)

 

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18.07.2022

Bedarf an Kindertagespflegepersonen für Berlins Bezirke - Schriftliche Anfrage im Abgeordnetenhaus

 

In der Beantwortung der Anfrage des Abgeordneten Paul Fresdorf (FDP) gibt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie darüber Auskunft, wie der Senat den aktuellen und künftigen Bedarf an Kindertagespflegestellen einschätzt.

> Anfrage: Bedarf an Tagesmütter und -väter für Berlins Bezirke (PDF)

 

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7. Tag der offen Tür in der Berliner Kindertagespflege

02.07.2022

 

Endlich konnten wir den 7. Tag der offenen Tür am 14.Mai 2022 durchführen. Wir sind froh , dass es in diesem Jahr wieder möglich war.


Wir danken allen Kindertagespflegepersonen, die die Türen ihrer Kindertagespflegestellen geöffnet haben und somit stellvertretend für alle Kindertagespflegepersonen einen Einblick in die wertvolle und anspruchsvolle Arbeit der Kindertagespflege in Berlin gegeben haben. Die Kindertagespflege ist eine der beiden Säulen der Kindertagesbetreuung in Berlin und leider noch nicht in aller Munde.


Wie an den vorhergehenden Tagen der offenen Tür, wurde auch in diesem Jahr von der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie Frau Astrid-Sabine Busse, die Schirmherrschaft übernommen und uns ein Grußwort zugesandt, welches wir auf der Seite „guck-an-kindertagespflege“ veröffentlich haben. Frau Busse hatte den Wunsch geäußert sich durch ihren Besuch einer Kindertagespflege, einen besseren Einblick unserer Arbeit verschaffen zu können, zumal sie ja erst seit dieser Legislaturperiode diesen Posten bekleidet.
Da gleichzeitig der Berlintag stattfand, mussten wir uns an den Zeitplan und die Route von Frau Busse anpassen. Es war eine Neuplanung notwendig, deshalb hat Frau Busse eine Kindertagespflege in Berlin-Mitte besucht und nicht wie ursprünglich geplant in Steglitz- Zehlendorf. Wir möchten uns hier noch einmal für die Bereitschaft der Kindertagespflegepersonen der Kiez-Zwerge in der Albrechtstaße bedanken.
Frau Busse besuchte auf ihrem Weg vom Gleisdreieck zu ihrem nächsten Termin in Kreuzberg die Kindertagespflegestelle ANEZOLIA im Tiergarten.


Der Staatssekretär Herr Aziz Bozkurt wollte sich ebenfalls ein Bild von der Kindertagespflege machen und konnte auf Grund seines straffen Zeitplans nur vor der offiziellen Öffnungszeit da sein. Gern haben Frau Angelika Sauermann, Vorsitzende des Landesverbandes für Kindertagespflege und Frau Ursula Lehmann stellvertretende Vorsitzende, ihm die Kindertagespflegestelle vorgestellt und ihm Einblick in die Räumlichkeiten und die Arbeit gewährt. Das einstündige Gespräch mit Herrn Bozkurt nutzen die Vertreterinnen des Landesverbandes auch dafür , auf die Probleme und Missstände in der Kindertagespflege aufmerksam zu machen. Herr Bozkurt zeigte sich sehr interessiert und sagte zu, dass wir uns jederzeit mit unseren Belangen an ihn wenden können. Frau Weber von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie im Bereich frühe Kindheit verantwortlich für die Kindertagespflege war ebenfalls anwesend und konnte dem Gespräch beiwohnen.


Frau Busse traf wie vereinbart gegen 14.00 Uhr ein. Inzwischen war auch Frau Dr. Dorothee Thielen vom Paritätischen Wohlfahrtsverband, dort im Bereich Kindertagesbetreuung tätig, bereits anwesend. Sie wurde von ihren zwei Kindern begleitet. Auch Vertreterinnen der Fachberatung aus Berlin-Mitte besuchten die Kindertagespflegestelle gleichzeitig mit Frau Busse. Inzwischen waren auch Eltern und Kinder anwesend.


Nach einer kurzen Vorstellung und Begrüßung auch im Namen des Landesverbandes für Kindertagespflege, nutzte Frau Busse die Gelegenheit sich in Räumen der Kindertagespflege ANEZOLIA umzuschauen und so die Arbeit besser kennenzulernen und verstehen zu können. In einer lockeren Atmosphäre verteilte Frau Busse Geschenke an die anwesenden Kinder und kam so mit ihnen ins Gespräch. In einem Austausch mit allen Anwesenden bekräftigte Frau Busse ihr Engagement auch für die Berliner Kindertagespflege und erklärte sich für weitere Gespräche mit dem Landesverband und ihren Verbündeten bereit. Sie bestätigte, dass dieser Einblick in die Kindertagespflege ihr sehr gut gefallen hat. Nach einer Stunde verließ sie die Kindertagespflegestelle dann wieder.


Die Vertreter des Jugendamtes Mitte sind dann auch zur nächsten geöffneten Kindertagespflegestelle in Mitte weiter gegangen. Auch Frau Thielen und Frau Weber verließen nach abschließenden Gesprächen diesen Ort.
Danach kamen noch ein paar Eltern, die sich die Kindertagespflege ANEZOLIA anschauen wollten.


Auch von anderen geöffneten Kindertagespflegestellen in Berlin haben wir ein positives Feedback erhalten. Frau Nele Borck von der Senatsverwaltung hat eine Kindertagespflege in Zehlendorf besucht. In vielen Bezirken haben Vertreter des Jugendamtes, Fachberatungen und Fachdienstleitungen die Gelegenheit genutzt, die Kindertagespflegestelle zu besuchen. Auch Jugendstadträte oder -stadträtinnen haben geöffnete Kindertagespflegestellen in ihrem Bezirk kennen lernen wollen. (s. Bericht Reinickendorf)


Nicht nur Eltern mit ihren Kindern kamen vorbei, sondern auch Personen, die sich für das Berufsfeld Kindertagespflege interessieren, haben Informationen eingeholt.


Insgesamt können wir von einem erfolgreichen Tag der offenen Tür in der Berliner Kindertagespflege sprechen. Wir haben Akzente auf der politischen Ebene setzen können. Weitere Informationen über die Betreuungsform Kindertagespflege gingen in die Öffentlichkeit.                                                            Wir haben auch von geöffneten Kindertagespflegestellen gehört, die kaum oder gar keine Besuche zu verzeichnen hatten.  Das mag unterschiedliche Gründe haben. Trotzdem haben wir hier die große Bitte, auch dafür Verständnis zu zeigen, und sich nicht für das nächste Jahr verschrecken zu lassen. Wir, als Landesverband, arbeiten weiter an dem Tag der offenen Tür und der entsprechenden Werbung dafür. Wir hoffen, dass zukünftig wieder jedes Jahr so ein Tag stattfinden kann und sich dadurch verstetigt. Unser Bestreben ist es, diese Betreuungsform allen Menschen in Berlin näher zu bringen und bekannt zu machen. Es steht nicht die Absicht dahinter, freie Plätze zu vergeben. Das ist dann eher ein Nebenprodukt. Um dem vielleicht gerecht zu werden, ist es hilfreich gut vernetzt zu sein, um Kollegen und Kolleginnen mit freien Plätzen vorzuschlagen. Auch kann dieser Tag genutzt werden, um mit eigenen Ideen und Aktionen einen geringen Besucheransturm entgegen zu wirken.


Von Kindertagespflegepersonen wurde der Wunsch an uns herangetragen, dass mehr Stellen im gleichen Bezirk geöffnet haben sollten, damit sich die Zahl der Besuchenden besser verteilt, also eine regere Teilnahme der geöffneten Tagespflegestellen. Da können wir nur an alle Kindertagespflegepersonen in Berlin appellieren, ihre Kindertagespflegestelle zu öffnen und sich gegenseitig zu unterstützen. Der Landesverband kann die Rahmenbedingungen schaffen. Die Durchführung liegt bei allen Kollegen und Kolleginnen.


Unser Ziel ist es, durch einen höheren Bekanntheitsgrad der zweiten Säule der Tagesbetreuung in Berlin, die Kindertagespflege, weiter auszubauen und zu fördern und die Rahmenbedingungen kontinuierlich zu verbessern. Da sich Kinder durch die guten Voraussetzungen in der Kindertagespflege gut entwickeln und optimal gefördert werden können, darf diese Betreuungsform nicht weiter absinken. Die Eltern brauchen das Angebot, um ihr Wunsch- und Wahlrecht einzufordern.


Angelika Sauermann, Doreen Kwaß
Kindertagespflege Landesverbands Berlin e.V.

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12.5.2022

Pressemitteilung

7. Tag der offenen Tür in der Berliner Kindertagespflege
am Samstag, 14. Mai zwischen 14.00 und 18.00 Uhr

Kindertagespflege in Berlin: das individuelle, professionelle und familiennahe Betreuungsangebot für Kinder.

Die Kindertagespflege richtet sich mit ihrer fachlichen Kompetenz, individuellen und familiennahen Betreuung vorrangig an Kinder bis drei Jahre. Das Besondere der Förderung in der Kindertagespflege ist, dass Kindertagespflegepersonen verlässlich in kleinen Gruppen mit einer Kindertagespflegeperson und fünf Kindern oder zwei Kindertagespflegepersonen mit zusammen zehn Kindern arbeiten, bei denen Kinder auch bis zur Einschulung betreut werden können.


Als zweite Säule der Berliner Kindertagesbetreuung hat Kindertagespflege den gleichen Bildungsauftrag wie Kindertagesstätten, mit den gleichen Kosten für Eltern. Sie ist ein gleichwertiges Betreuungsangebot; Eltern können sich zwischen den beiden Betreuungsformen entscheiden.


Damit sich interessierte Eltern und andere Interessierte informieren und ein eigenes Bild von dem Angebot der Berliner Kindertagespflege machen können, öffnen am kommenden Samstag, den 14. Mai, rund 25 Kindertagespflegestellen in 10 Berliner Bezirken ihre Türen für die Öffentlichkeit. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Eine Liste der teilnehmenden Kindertagespflegestellen finden Sie unter www.guck-an-kindertagespflege.de


Die Schirmherrin des 7. Tages der offenen Tür, Astrid-Sabine Busse, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, wird sich beim Besuch der Kindertagespflegestelle ANEZOLIA in der Kluckstraße 35 in 10785 Berlin-Mitte ab 14.00 Uhr persönlich ein Bild von der Kindertagespflege in Berlin machen.


„Durch die fachliche Kompetenz, Empathie und Zuverlässigkeit von Kindertagespflegepersonen können Eltern sich sicher sein, ihr Kind in gute Hände zu geben“, sagt Angelika Sauermann, Vorsitzende des Kindertagespflege Landesverbands Berlin e.V. „Kindertagespflege bietet jedem Kind durch eine verlässliche Bezugsperson einen beständigen, sicheren Bindungsaufbau, bei der es sich optimal entwickeln kann. Auch Kinder mit besonderen Herausforderungen sind in der Kindertagespflege durch die hohen Kompetenzen der Kindertagespflegepersonen und die Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege sehr gut aufgehoben.“


Die Kindertagespflege habe sich auch in den vergangenen zwei Pandemie-Jahren als sehr verlässliches Betreuungsangebot ausgezeichnet, so Sauermann.


Derzeit werden in Berlin mehr als 5500 Kinder von annähernd 1500 Kindertagespflegepersonen betreut. Ziel der Berliner Politik ist, das Betreuungsangebot an Kindertagespflegestellen in den kommenden Jahren auszubauen. Darum sind auch Interessentinnen und Interessenten, die sich vorstellen können, in der Kindertagespflege zu arbeiten, an diesem Tag der offenen Tür herzlich eingeladen.

Für weitere Informationen und Interviews wenden Sie sich gerne an:
Angelika Sauermann, Vorsitzende Kindertagespflege Landesverband Berlin e.V.
Telefon: 0176 - 4566 1572, E-Mail: info@kindertagespflege-lv.berlin

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15.03.2022

Kindertagesbetreuung für geflüchtete ukrainische Kinder

 

Geflüchtete ukrainische Familien mit kleinen Kindern können die Kindertagesbetreuung in Anspruch nehmen. Hier können die Kinder gemeinsam mit anderen Kindern spielen und lernen. Sie werden neue Freunde finden und die deutsche Sprache schnell erlernen.

Weitere Informationen:

> www.berlin.de/sen/bjf/gefluechtete/
> Infoblatt für Familien mit kleinen Kindern (PDF)

 

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15.03.2022

Hygienemaßnahmen bleiben weiter wichtig

 

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat die Kindertagespflegepersonen in dem 22. Informationsschreiben für Kindertagespflege über aktuelle Corona-Schutzmaßnahmen informiert:

„Die Kindertageseinrichtungen befinden sich seit dem 22.01.2022 in einem eingeschränkten Regelbetrieb. Aufgrund der stabilen und kleinen Gruppen konnten wir die Kindertagespflegestellen hiervon ausnehmen.

Angesichts der insgesamt positiven Entwicklung des pandemischen Geschehens bzw. seiner Auswirkungen treten nunmehr in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens erste Lockerungen in Kraft, so auch in der Kindertagesbetreuung. Dennoch bleibt es von großer Bedeutung, das nach wie vor deutliche Infektionsgeschehen zu beobachten und die Hygienemaßnahmen auf der Grundlage des Musterhygieneplans konsequent umzusetzen.

Für die Kindertagespflege bedeutet dies:

  • Die Eltern dürfen die Kindertagespflegestelle nur zum Bringen und Abholen ihres Kindes und nur mit FFP2-Maske betreten (Ausnahmen vom Betretensverbot sind z. B. ein Unfall eines Kindes oder die Begleitung im Rahmen der Eingewöhnung)
  • Elternabende sollen nur bei einem unaufschiebbaren Bedarf in Präsenz stattfinden
  • Die Durchführung von Zusatzangeboten ist ausgesetzt
  • Reisen sind nicht zulässig“


Weitere Themen sind: Testverpflichtung und Quarantäne/Isolation.

> 22. Informationsschreiben für Kindertagespflege (PDF)
> Elterninformationen mit Hinweisen zu aktuellen Quarantäneregelungen (PDF)
> Grafische Darstellung zum Umgang mit den neuen Quarantäneregelungen (PDF)

 

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22.02.2022

7. Tag der offenen Tür in der Berliner Kindertagespflege - Teilnehmendeninformationen

 

Liebe Kindertagespflegepersonen in Berlin,

 

am 14.5.2022 findet der 7. Tag der offenen Tür in der Berliner Kindertagespflege statt. Nach zweimaligen, pandemiebedingten Ausfällen, sind wir zuversichtlich, dass er dieses Jahr wieder wie gewohnt stattfinden kann.

 

Hier verlinkt finden Sie alle Informationen für diejenigen, die am 14.5.2022 öffnen möchten und die Kindertagespflege der Öffentlichkeit vorstellen möchten.

 

> Teilnehmendeninformation zum 7. Tag der offenen Tür in der Berliner Kindertagespflege

 

 

 

 

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21.02.2022

Steuererklärung - Schreiben aus der Senatsverwaltung zur Vorlage beim Finanzamt oder Steuerberater

 

 Offizielle Schreiben der Senatsverwaltung.

 

1. Informationen für die KTPP

2. Begleitschreiben zur Vorlage beim Finanzamt

 

 

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23.01.2022

Steuererklärung - Formulierungshilfen für die ESt-Erklärung

 

Auszüge aus dem letzten Newsletter

Formulierungsvorschlag SV-Beiträge für die ESt-Erklärung

Behandlung der Mietzuschüsse als durchlaufender Posten?


Wir möchten unsere Mitglieder und alle Kindertagespflegepersonen in Berlin auf diesem Wege über die Möglichkeit informieren, mittels folgender Formulierung die Finanzämter darüber in Kenntnis zu setzten, dass die fälschlicherweise als "Zuschläge der SV-Beiträge" deklarierten Beträge in den Jahres- und Monatsabrechnungen korrekterweise die hälftigen Erstattungen der Sozialversicherungsbeiträge darstellen, die den Kindertagespflegepersonen laut Bundesgesetz SGB VIII steuerfrei zustehen und nicht zum Einkommen zählen. Leider werden diese immer noch allzu oft von den Finanzämtern dem Einkommen der KTP hinzugerechnet.


Den unten stehenden Formulierungsvorschlag eines unabhängiger Steuerberaters (www.meinsteuerberater-berlin.de) können Sie Ihrer Steuererklärung als Information für Ihr zuständiges Finanzamt beifügen.

 

„Hiermit möchte ich klarstellen, dass die Erstattungen zu den Altersvorsorgeaufwendungen sowie zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen steuerfrei gemäß § 3 Nr. 9 EStG sind, da es sich um Erstattungen nach § 23 Absatz 1 Sätze 3 und 4 SGB VIII handelt. Diese Erstattungen sind in der Anlage Vorsorgeaufwand zu erfassen.
In den aktuellen Monats- und Jahresabrechnungen der Kindertagespflegepersonen in Berlin werden diese fälschlicherweise als „Zuschläge“ deklariert.“

 

 

Behandlung der Mietzuschüsse als durchlaufender Posten?

 

Der Steuerberater wies außerdem noch auf einen weiteren Punkt in der finanziellen Jahresübersicht hin, der alle Kindertagespflegepersonen betrifft, die Mietzuschüsse für angemietete Räume oder zusätzliche Mietaufwendungen in eigenen Räumen, erhalten.

Wohlwissend, dass im geltenden Steuerrecht die Mietzuschüsse zum versteuernden Einkommen hinzu zählen, besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater oder Finanzbeamten die unten zitierte Erklärung, um Ermessenspielräume in der Steuerberechnung zu nutzen.


"Dieser Punkt betrifft die Spalte „Zu- und Abschläge Pflegestelle gesamt“. In dieser Spalte werden regelmäßig die von den Bezirksämtern erstatteten Beträge für die Miete, der durch die Kindertagespflegeperson angemieteten Räume mit ausgewiesen. Diese werden von der Finanzverwaltung als einkommenssteuerpflichtige Einnahmen berücksichtigt, die somit den Überschuss des Jahres erhöhen. Dabei bleibt jedoch, und das ist ein großes Ärgernis, unbeachtet, dass diese erstatteten Beträge in der gleichen Höhe an den jeweiligen Vermieter weitergeleitet werden. Somit handelt es sich um einen durchlaufenden Posten. Die gezahlte Miete ist ja nach derzeit geltendem Recht auch nicht neben den Betriebsausgabenpauschalen als Betriebsausgaben abziehbar. Leider wurde die mit dieser Betriebsausgabenpauschale verbundene Typisierung, das heißt, welche Art Aufwand mit eben dieser Pauschale abgegolten sein soll, seit dem Veranlagungszeitraum 2009 nicht angepasst. Ursprünglich ging die Finanzverwaltung davon aus, dass Kindertagespflegepersonen die Kinder in ihrer eigenen Wohnung betreuen, mithin kein zusätzlicher Mietaufwand entstehen kann, dieser im Ergebnis auch nicht in die Pauschale eingerechnet zu werden brauchte. Im Sinne der Steuergerechtigkeit zeigt sich nun eine deutliche Schieflage, je nachdem wie hoch die von der Kindertagespflegeperson an den jeweiligen Vermieter zu zahlende Miete ist (die ja von den Bezirksämtern übernommen wird). Bei vergleichbaren finanziellen und wirtschaftlichen Einnahmen werden einkommenssteuerlich vollkommen unterschiedliche Ergebnisse erzielt, je nachdem wieviel Mietzuschüsse geleistet werden müssen. Durch die ungleiche Höhe des zu versteuernden Einkommens kommen Kindertagespflegepersonen bei identischen Entgelten für ihre Leistungs- und Förderfähigkeit als Anknüpfungspunkt für ihre Besteuerung, zu unterschiedlichen Steuerforderungen, was dem Gleichbehandlungsgrundsatz der Besteuerung eindeutig zu widerläuft. Das bedeutet, dass die Einkommensgleichheit für das Berufsbild bei vergleichbarem Tätigkeitsumfang in Abhängigkeit von der Höhe der Miete gefährdet erscheint." (www.meinsteuerberater-berlin.de)

 

Wir hoffen sehr, dass dieses seit 2019 sich jährlich wiederholende Steuerärgernis alsbald ein Ende findet.

 

 

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23.01.2022

Änderungen bei den Rechengrößen für die Sozialversicherungsbeiträge


Zum Jahreswechsel gibt es Änderungen, die auch die Kindertagespflege betreffen. So werden z.B. zum 01.01.2022 die Rechengrößen für die Sozialversicherungsbeiträge und der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer angepasst.

Genauere Informationen sind auf der Homepage des Bundesverbandes für Kindertagespflege nachzulesen:

› bvktp.de

 

 

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23.01.2022

21. Informationsschreiben für die Kindertagespflege


Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat über die Jugendämter der Bezirke am 19.01.2022 das 21. Informationsschreiben für Kindertagespflege über die Bezirksjugendämter per Mail verteilen lassen.

In diesem Schreiben informiert die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie über die aktuellen SARS-CoV-2 Infektionsschutzmaßnahmen:

 

  • Lolli-Tests und damit einhergehende Testpflicht der Kinder auch in der Kindertagespflege
  • Umgang mit längerfristiger Nichtnutzung des Betreuungsplatzes
  • Kinderimpfung
  • Testpflicht der Kindertagespflegeperson
  • Hygieneregeln
  • LucaApp / Anwesenheitsdokumentation



Ausführliche Informationen nachzulesen in den unten stehenden pdfs:
› 21. Informationsschreiben für Kindertagespflege (PDF)

› Elterninformation zum 21. Informationsschreiben (PDF)

 

 

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Weitere Meldungen finden Sie hier:

 

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>>> Archiv 2020

>>> Archiv 2019