Archiv 2021


 

22.12.2021

Eine der zwei Säulen der Kindertagesbetreuung in Berlin

 

Kindertagespflege

 

 

Liebe Mitglieder des Kindertagespflege Landesverbandes,

liebe Kindertagespflegende in Berlin,

und wieder geht ein Jahr zu Ende und auch 2021 war für uns alle eine große Herausforderung.


In diesem Jahr hatte uns Corona erneut fest im Griff. Jeder einzelne von uns hatte mit vielen unterschiedlichen Problemen, zu kämpfen, sei es mit einer Erkrankung, den immer neuen Verordnungen bis hin zu den schwierigen Gesprächen mit den Eltern.


Wir, die Mitglieder des Vorstandes des Kindertagespflege Landesverbandes, arbeiten alle als Kindertagespflegepersonen, sind mit diesen Dingen konfrontiert und setzen uns unermüdlich ehrenamtlich für unser aller Rechte ein. Wir wissen wovon wir reden, wenn wir uns mit den Fragen und Problemen an die unterschiedlichen Senatsverwaltungen wenden.


In unserem regelmäßigem Austausch mit der Senatsverwaltung für Familie, Jugend und Sport konnten wir auch in diesem Jahr entsprechend unseres Leitbildes unsere Sorgen und Nöte vortragen und uns Gehör verschaffen.  


Als Mitgliedsverband im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband haben wir uns bei manchen Fragen Rat und Unterstützung geholt.


So haben wir in diesem erreicht, dass jede Kindertagespflegeperson mit der Jahresabrechnung ein Begleitschreiben erhält, in welchem für die Finanzämter noch einmal deutlich hervorgeht, dass es sich bei den fälschicherweise ausgewiesenen „Zuschlägen“ um hälftige steuerfreie Erstattungen der SV-beiträge handelt. Des Weiteren wird die Spaltenüberschrift in den Monats- und Jahresabrechnungen ebenfalls geändert werden.
Während des Wahlkampfes haben wir uns mit Kandidaten der SPD, der CDU und den Linken getroffen, um auch ihnen die Kindertagespflege als eine gleichwertige Säule der Kindertagesbetreuung in Berlin vorzustellen. Wir haben so erreicht, dass die Kindertagespfleg im Koalitionsvertrag erwähnt wird.


Für 2022 haben wir etwas Großartiges für den Ausbau der Kindertagespflege angeschoben. Lassen Sie sich überraschen.


Leider konnten wir den „Tag der offenen Tür“ auch in 2021 nicht in altbewährter Form stattfinden lassen. Wir haben einen anderen Weg gefunden um die Kindertagespflege zu promoten. Wir danken allen Kindertagespflegepersonen, die sich beteiligt haben und z.B. in den Familienzentren auf sich aufmerksam gemacht oder auch andere individuelle Wege gefunden haben.


Wir sind nach wie vor auf Ihr Feedback und Ihre Anregungen angewiesen um die Kindertagespflege weiter voranzubringen. Wir möchten es aber nicht versäumen, uns für Ihre Dankesworte zu bedanken.


Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein frohes und erholsames Weihnachtsfest.
Für uns alle wünschen wir uns ein glückliches und gesundes Jahr 2022.

Herzlichst
Ihr Vorstand des Kindertagespflege Landesverbandes Berlin e.V.

 

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25.11.2021

Themen aus dem aktuellen Newsletter (11/2021)

 

1. Sachkostenpauschale
In Folge der hohen Inflationsrate (Energiekosten u.v.a.) haben wir von der Senatsverwaltung die Aussage bekommen, dass eine Sachkostenerhöhung für Kitas in Verhandlung ist. Im gleichen Rahmen wird dann für die Kindertagespflege mit gedacht. Auch hier soll eine Angleichung kommen. In welcher Höhe und wann konnte uns noch nicht mitgeteilt werden.

2. Geschäftskonto
Nach § 93a Abgabenordnung (AO) und § 2 Mitteilungsverordnung (MV), sind Behörden verpflichtet, Zahlungen, die an Leistungsempfänger ausgezahlt werden, die kein Geschäftskonto besitzen, den Finanzbehörden mitzuteilen. Die Jugendämter fragen zur Zeit im Rahmen ihrer Mitteilungspflicht die Kindertagespflegepersonen nach ihren Kontoarten ab. Hierbei geht es nur darum, bei welchen Personen sie dieser Gesetzesvorgabe nachkommen müssen. Es ist aber nicht verpflichtend ein Geschäftskonto zu haben. Das ist in der Regel mit Mehrkosten verbunden, die nicht nötig sind. Da Kindertagespflegepersonen sowieso steuerpflichtig sind (Ausnahmen für geringere Betreuungsangebote, die unter der Einkommensgrenze zur Sozialabgabenpflicht liegen), müssen sie ihre Einnahmen selbst dem Finanzamt mitteilen und versteuern.

3. 7. Tag der offenen Tür in der Berliner Kindertagespflege
Im nächsten Jahr planen wir wieder einen Tag der offenen Tür in der Berliner Kindertagespflege. Leider ist er in Folge der Pandemie jetzt zweimal hintereinander ausgefallen. Dennoch ist es weiterhin enorm wichtig, die Kindertagespflege präsent und bekannter zu machen. Wenn es die pandemische Lage im nächsten Frühjahr zulässt, wollen wir am Samstag, den 14. Mai 2022 wieder einen Tag der offenen Tür durchführen. Kindertagespflegepersonen, die daran teilnehmen möchten, sollten ihre Türen von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr öffnen. Wir werden rechtzeitig über die überbezirkliche Gruppe Werbematerialien zur Verfügung stellen und Gruppensprecher können diese dann an die KollegInnen verteilen. Wir würden uns über eine allbezirkliche und rege Teilnahme sehr freuen. Werbung für die Berliner Kindertagespflege ist sicher auch ein Anliegen jeder selbständig arbeitenden Kindertagespflegperson.

4. Schreiben von der SenBJF bezgl. der SV Beiträge
Wir fordern seit langer Zeit von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, dass die Spaltenüberschrift in den Monats- und Jahresabrechnungen hinsichtlich der Leistungen für die steuerfreien hälftigen Sozialversicherungsbeiträge nach § 23 (2) SGB VIII eindeutig so ausformuliert ist.
Dies ist leider bis heute nicht möglich (was mit dem Verwalten des ISBJ Programm zusammenhängt). Die Senatsverwaltung hat uns auf unsere Bitte hin zugesichert, dass es für die Zahlung dieser Leistung, demnächst ein Informationsschreiben aus ihrem Haus geben wird. Daraus soll eindeutig hervorgehen, dass es sich bei der Auszahlung der hälftigen SV-Beiträge nicht um Zuschläge handelt, sondern um die steuerfreien SV Anteile, die uns nach dem SGB VIII rechtlich zustehen.
Dieses Schreiben kann dann von den Kindertagespflegepersonen an den/die SteuerberaterIn und das Finanzamt zu einer klärenden Aussage zur Spalte " SV Zuschläge" weitergegeben werden.

5. Austeilung von Schnelltests
Von der Senatsverwaltung wurde uns mitgeteilt, dass weitere Schnelltests bestellt sind und von den Jugendämtern verteilt werden sollen. Es sollen ausreichend Tests für alle Kindertagespflegepersonen und die betreuten Kindern zur Verfügung stehen ( 2 Tests/Woche). Die reibungslose Verteilung liegt in den Händen der Jugendämter.

 

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25.09.2021

Themen aus dem aktuellen Newsletter (09/2021)

 

1. Mitgliederversammlung 2021
Die diesjährige Mitgliederversammlung mit Wahl des Vorstandes findet am 29.09.2021 statt. Ort und Zeit entnehmen Sie bitte der Einladung.


2. Der Vorstand „tourt“ durch die Kiezgruppen
Gern stellen wir uns und die Arbeit des Landesverbandes in Kiezgruppen vor, von denen wir eingeladen werden. Bitte wenden Sie sich mit Terminanfragen an info@kindertagespflege-lv.berlin


3. Kinder mit  besonderen Herausforderungen
Kindertagespflegepersonen, welche die teilstationäre Familienpflege besucht und abgeschlossen haben, sollten dies ihrem zuständigen Fachdienst mitteilen und immer wieder darauf hinweisen, dass sie Kinder mit besonderen Herausforderungen fördern und betreuen können und auch dementsprechend bezahlt werden. In der AV sind die Sätze nachlesbar.
In der neuen Broschüre des Bundesverbandes für Kindertagespflege „Inklusion in der Kindertagespflege“ gibt es ebenfalls wertvolle Hinweise. Die Broschüre ist derzeit nur als Download erhältlich.


4. SV-Beiträge
Aufgrund der Erfahrung der letzten Monate möchten wir nochmal dringend darauf hinweisen, die monatlichen Abrechnungen bzgl. der steuerfreien hälftigen Erstattung der SV-Beiträge genau zu kontrollieren.


5. Interne Evaluation
Zur Unterstützung können Sie sich bei uns Instrumente für Ihre interne Evaluation abholen oder bei der Mitgliederversammlung mitnehmen und an andere Kolleg*innen verteilen.

 

 

 

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25.09.2021

Impulse für die Kindertagespflege am 13.11.2021

Zu dieser kostenfreien Fachveranstaltung der Familien für Kinder gGmbH sind alle Berliner Kindertagespflegepersonen und Fachkräfte der Kindertagespflege herzlich eingeladen:
Samstag, 13.11.2021 von 09:30 bis 16:30 Uhr
Rathaus Schöneberg, Willy-Brandt-Saal, John-F.-Kennedy-Platz, 10825 Berlin

Themen:

  • Umsetzung des Schutzauftrags in der Kindertagespflege
  • Steuerberatung
  • Bundesprogramm ProKindertagespflege
  • Zuständigkeiten und Aufgaben der Senatsjugendverwaltung im Bereich Kindertagespflege
  • Ergebnisse einer Befragung unter Berliner Kindertagespflegepersonen


› Weitere Informationen mit Anmeldeformular auf der Seite von Familien für Kinder

 

 

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25.09.2021

19. Informationsschreiben für die Kindertagespflege


Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat über die Jugendämter der Bezirke am 17.09.2021 das 19. Informationsschreiben für Kindertagespflege verteilen lassen.

In diesem Schreiben informiert die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie über die aktuellen SARS-CoV-2 Infektionsschutzmaßnahmen:

    Neuregelung zur Quarantäne
    Regelmäßige PoC-Antigen-Tests für Kinder
    Organisation von Elternabenden/Elternversammlungen
    Corona-Auszeit für Familien - Familienferienzeiten erleichtern


Weitere detaillierte Informationen:
› 19. Informationsschreiben für Kindertagespflege (PDF)

› Elterninformation (PDF)

 

 

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09.08.2021

Ausgabe Schnelltests für Kinder in der KTP

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat über die Jugendämter der Bezirke am 05.08.2021 das 18. Informationsschreiben für Kindertagespflege verteilen lassen.

In diesem Schreiben wird über die Berliner Teststrategie informiert, die auf freiwilliger Basis nun auch die Kinder in der KTP mit einschließt. Das weitere Vorgehen im Falle einer Positiv-Testung wird nochmals beschrieben, ebenso der Umgang mit Reiserückkehrern und das Vorgehen bei Eingewöhnungen.

Die Testung der Kinder wird von den Eltern durchgeführt. Diese können mit der Eigenerklärung ein negativen Testergebnis gegenüber der Tagespflegestelle bestätigen.

Zur Information erhalten die Eltern ein eigenes Elternschreiben, dass über die Tagepflegestellen an sie weitergeleitet wird.

Weitere detaillierte Informationen:
› 18. Informationsschreiben für Kindertagespflege (PDF)

› Elterninformation (PDF)

› Eigenerklärung Mustervorlage (PDF)

 

 

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05.07.2021

Aktualisierter Musterhygieneplan Corona für die Berliner Kindertagespflege

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat über die Jugendämter der Bezirke am 05.07.2021 den aktualisierten Musterhygieneplan Corona (Stand 22.06.2021) verteilen lassen.
Der Aufbau des Musterhygieneplans ist angepasst worden. Es gibt Beschreibungen zu einzelnen Themenfeldern unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Öffnungsphasen.

Weitere detaillierte Informationen:
› Musterhygieneplan Corona für die Berliner Kindertagespflege (PDF)

 

 

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01.07.2021

Themen aus dem aktuellen Newsletter

 

1. BG Gutschein für 1.-Hilfe-Kurs

Laut den Ausführungsvorschriften ist jede Kindertagespflegeperson verpflichtet alle 2 Jahre einen 1. Hilfe Kurs zu absolvieren und nachzuweisen.

Für diese Kurse kann jede Kindertagespflegeperson von der Unfallkasse Berlin einen sogannten BG Gutschein erhalten. Diese Gutscheine können bei den Fachberater*innen im jeweiligen Jugendamt beantragt werden. Die Jugendämter erhalten die Gutscheine von der Unfallkasse Berlin.
Die Gutscheine können neben dem Tempelhofer Forum auch beim ASB, dem Deutschen Roten Kreuz und anderen Bildungseinrichtungen, welche Ermächtigung gemäß § 88 SGB X durch die VBG haben, eingelöst werden.

2. Haftpflichtversicherungsschutz im Vertretungsfall
Es gibt immer wieder die Frage, wie es mit dem Versicherungsschutz ausssieht, wenn vorübergehend mehr als 5 Kinder betreut werden, z. B. in einer Vertretungssituation in der Verbundpflege.
Jeder sollte sich bei seiner Versicherungsgesellschaft erkundigen, jedoch ist er bei der Haftpflichtversicherung, welche wir unseren Mitgliedern anbieten kein Problem. Alle Kinder sind versichert.

3. Korrektur der Spaltenüberschriften in monatl. und jährl. Zahlungsübersicht
Mit dem Senat wurde besprochen und vereinbart, dass die die SV-Beiträge betreffende Spaltenüberschrift "Sozialversicherungszuschläge" in "hälftige Erstattung nachgewiesener SV-Beiträge" geändert wird.

 

 

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16.06.2021

Versorgungsgrad in Kita und Kindertagespflege

In Berlin wurden im vergangenen Jahr
3.871 Kinder von 0 bis unter 3 Jahre und
1.355 Kinder von 3 bis unter 6 Jahre und
91 Kinder von 6 bis unter 7 Jahre
in der Kindertagespflege betreut (nur Berliner Kinder, Stand: 31.12.2020).

Die Betreuungsquote in Kita und Kindertagespflege für Berliner Kinder betrug
1,1 % bei den Kindern von 0 bis u1 Jahre
69,0 % bei den Kindern von 1 bis u3 Jahre
92,0 % bei den Kindern von 3 bis u6 Jahre
32,4 % bei den Kindern von 6 bis u7 Jahre

Dies geht aus der Beantwortung einer schriftlichen Anfrage im Abgeordnetenhaus hervor:

› Antwort auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Seidel (LINKE): Versorgungsgrad in Kita und Tagespflege 2020 (I)

 

 

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16.06.2021

Nachweispflicht zur Masernimpfung bis zum 31.12.2021 verlängert

 

Die Frist zur Nachweispflicht der Masernimpfung, die bis zum 31.07.2021 festgesetzt war, wurde jetzt bis zum 31.12.2021 verlängert. D.h. dass Kindertagespflegepersonen und deren Angehörige, die nach 1970 geboren wurden, bis zum 31.12.2021 Zeit haben, diesen Nachweis zu erbringen.

Die gleiche Fristverlängerung gilt auch für Kinder in Kindertagespflege, wenn sie am 01.03.2020 bereits seit 4 Wochen betreut wurden. Auch hier wurde die Nachweispflicht für die Impfung vom 31.07.2021 auf den 31.12.2021 verlängert.

 

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16.06.2021

Reform der Kinder- und Jugendhilfe: Das KJSG ist in Kraft

Am 7. Mai 2021 hat der Bundesrat der vom Bundestag verabschiedeten Reform der Kinder- und Jugendhilfe zugestimmt. Das Gesetz wurde am 9. Juni 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist zum Wesentlichen am 10. Juni 2021 in Kraft getreten.

Die Kindertagespflege steht nicht im Zentrum der Reform, aber es gibt auch einige Neuerungen für die Kindertagespflege:

  • Die markanteste Änderung ist, dass nunmehr konsequent nicht mehr von Tagespflege bzw. Tagespflegepersonen die Rede ist, sondern immer von Kindertagespflege und Kindertagespflegepersonen.
  • Zu den Grundsätzen der Förderung in der Kindertagespflege heißt es jetzt in § 22 SGB VIII: Kindertagespflege wird von einer geeigneten Kindertagespflegeperson in ihrem Haushalt, im Haushalt des Erziehungsberechtigten oder in anderen geeigneten Räumen geleistet. Nutzen mehrere Kindertagespflegepersonen Räumlichkeiten gemeinsam, ist die vertragliche und pädagogische Zuordnung jedes einzelnen Kindes zu einer bestimmten Kindertagespflegeperson zu gewährleisten. Eine gegenseitige kurzzeitige Vertretung der Kindertagespflegepersonen aus einem gewichtigen Grund steht dem nicht entgegen.
  • Kinder mit Behinderungen und Kinder ohne Behinderungen sollen gemeinsam gefördert werden. Die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen und von Kindern, die von Behinderung bedroht sind, sind zu berücksichtigen. (§ 22a Abs. 4 SGB VIII)

 

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16.06.2021

Kinder mit individuellem Förderbedarf aufgrund einer Behinderung in der Kindertagespflege

 


Zum 31.12.2020 wurden 26 Kinder mit individuellem Förderbedarf aufgrund einer Behinderung in Kindertagespflegeangeboten betreut. Davon hatten 22 Kinder einen Förderbedarf nach § 16 Absatz 1 Kindertagesförderungsverordnung (VOKitaFöG) und 4 Kinder einen wesentlich erhöhten Förderbedarf nach § 16 Absatz 2 VOKitaFöG.

Dies geht aus der Beantwortung einer schriftlichen Anfrage im Abgeordnetenhaus hervor:

› Antwort auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Seidel (LINKE): Versorgungsgrad in Kita und Tagespflege 2020 (II)

 

 

 

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16.06.2021

Regulärer Betrieb in der Berliner Kindertagespflege spätestens am 21.06.2021

Spätestens am 21.06.2021 werden alle Berliner Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegen wieder zum Regelbetrieb zurückkehren. Das hat Familiensenatorin Sandra Scheeres heute in der Senatssitzung angekündigt. Sofern Einrichtungen früher in den Regelbetrieb zurückkehren wollen, ist auch dies möglich. Derzeit wird noch ein eingeschränkter Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen angeboten.

Weitere Informationen:

› Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 08.06.2021

 

 

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11.05.2021

Angebote der Kindertagesförderung ab 17. Mai wieder für alle Berliner Familien und Kinder geöffnet

Ab dem 17.05.2021 werden die Angebote der Kindertagesförderung wieder für alle Berliner Familien und Kinder geöffnet. Das hat der Berliner Senat in seiner Sitzung am 11.05.2021 beschlossen. Grundlage ist die positive Entwicklung der Inzidenzwerte. Angeboten wird ein eingeschränkter Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.

Alle Kinder mit einem Betreuungsvertrag sollen Zugang zu einem Angebot der Kindertagesförderung erhalten. Eine Beschränkung auf einzelne Zielgruppen entfällt. Die Liste systemrelevanter Berufe findet keine Anwendung mehr.

Auch im eingeschränkten Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen soll die Kontaktminimierung und die Nachverfolgbarkeit von Infektionen gewährleistet sein. Die Betreuung soll möglichst in stabilen Gruppen stattfinden.

Die Eltern bleiben aufgefordert, ihren individuellen Betreuungsbedarf auf den notwendigen Umfang zu beschränken und regelmäßig mit den Einrichtungen abzustimmen.

Weitere Informationen finden Sie in der › Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 11.05.2021

 

Die konkreten Informationen für die Kindertagespflege finden Sie hier:

› 15. Informationsschreiben KTP (PDF)

die darauf basierenden Informationen für die Eltern hier:

› Elterninformationsschreiben (PDF)

 

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25.04.2021

Bundesweite "Aktionswoche für die Kindertagespflege"

vom 3.5. - 9.5.2021

 

Liebe Berliner Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder,
 
leider muss der "Tag der offenen Tür in der Berliner Kindertagespflege"
dieses Jahr wieder coronabedingt entfallen.
 
Dafür haben wir in den Berliner Familienzentren Partner gefunden, die in einer Zusammenarbeit mit uns, dem Kindertagerspflege Landesverband Berlin e.V., durch Aushängen von Plakaten in der bundesweiten "Aktionswoche Kindertagespflege" vom 3.5. - 9.5.2021 Flächen zur Verfügung stellen.
Dafür danken wir den Berliner Familienzentren recht herzlich.
 
Jetzt wäre es schön, wenn der ein oder andere noch eigene Basteleien oder Vorstellungsmaterialien, in Form von Plakaten und/oder Bildern, dazu hängt oder anbietet. Es muss gar nicht viel sein.
In der Geschäftsstelle in der Stresemannstr. 78, 10963 Berlin liegen alte Plakate zum Basteln und auch neue Plakate zum Aufhängen an öffentlichkeitswirksamen Orten zur Abholung bereit.
 
Unser Motto: "Wer wird für die Kindertagespflege werben, wenn wir es selbst nicht tun".
Darum unsere Bitte, beteiligt euch in einem Familienzentrum in eurem Kiez und unterstützt unsere Berliner Aktion.
 
Über ein Foto dieser Plakataktion würden wir uns sehr freuen.
 
Viel Spaß und herzliche Grüße
 
Der Vorstand des Kindertagespflege Landesverbands Berlin e.V.

 

 

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07.04.2021

13. Information für Kindertagespflege - Schließung der Kindertagespflegestellen und Rückkehr zum Notbetrieb

 

Wie am 01.04.2021 aus der 37. Trägerinformation für Kindertagesstätten schon zu entnehmen war sind ab 08.04.2021 alle Berliner Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen geschlossen und kehren zum Notbetrieb zurück. 

 

Heute erreichte uns das ausführliche Schreiben der Senatsverwaltung speziell für die Situation in der Kindertagespflege, sowie die dazugehörigen Anhänge für die Notbetreuung, der aktuelle Musterhygieneplan und die Eigenerklärung für ein Selbsttestergebnis, die wir unten als pdf zur Verfügung stellen

Desweiteren verlinken wir die Elterninformation zum Notbetrieb am dem 08.04.2021.

 

› 13. Information für Kindertagespflege (PDF)

› Eigenerklärung Selbsttestergebnis (PDF)

› Musterhygieneplan (PDF)

› Antrag auf Notbetreuung (PDF)

› Elterninformation zum Notbetrieb ab 08.04.2021 (PDF)

 

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01.04.2021

KTP sollen ab dem 8. April nur noch Notbetreuung anbieten

 

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie informiert in ihrer Pressemitteilung vom 01.04.2021 darüber, dass alle Berliner Kitas und KTPS ab dem 8. April geschlossen werden und wieder nur Notbetreuung anbieten sollen.

 

Die gesamte Pressemitteilung und die Übersicht der berechtigten Berufsgruppen sind unten verlinkt.

 

Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

› Liste der berechtigten Berufsgruppen für die Notbetreuung (PDF)

 

Zur ergänzenden Information verlinken wir die 37. Trägerinformation für die Kindertageseinrichtung. Bitte beachten Sie, dass nicht alles 1 zu 1 auf Kindertagespflegestellen übertragbar ist und wir in den nächsten Tagen noch ein eigenes Informationsschreiben für die Kindertagespflege erwarten.

 

› 37. Trägerinformation  (PDF)

 

 

 

 

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31.03.2021

Kann ein Kind mit Erkältungssymptomen in die KTP gehen?

 

Auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wurde folgende Informationen dazu aktualisiert: 

 

Kinder mit Erkältungssymptomatik werden aktuell nicht betreut. Dies betrifft auch Kinder mit Husten oder Schnupfen ohne Fieber.

Alternativ kann das Ergebnis eines aktuellen negativen Schnelltests/Selbsttests vorgewiesen werden. Die Durchführung und Aktualität des Tests sind durch Eigenerklärung oder Bescheinigung der Teststelle zu bestätigen.

Der Selbsttest kann auch, soweit dies organisatorisch möglich ist, vor Ort durch die Eltern durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang haben wir auf die Möglichkeit einer Testung in den Berliner Teststellen verwiesen. Diesen Hinweis müssen wir korrigieren. Die Berliner Teststellen testen keine (symptomatischen) Kinder unter 6 Jahren.

(31. März 2021)

 

Informationen für Kitas und Kindertagespflege - Informationen für Eltern

 

 

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17.03.2021

12. Information Kindertagespflege - Impfen

 

Aussetzung der Impfung mit AstraZeneca

 

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie informiert im Schreiben vom 17.03.2021 darüber, dass die Impfcodes weiterhin gültig bleiben und grundsätzlich für alle Impfstoffe und alle Impfzentren freigegeben sind.

 

› 12. Information für Kindertagespflege (PDF)

 

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16.03.2021

Regelungen und Erläuterungen zur Änderung der Ausführungsvorschrift Kindertagespflege

 

Jugend-Rundschreiben Nr. 2/2021

 

Die Ausführungsvorschrift Kindertagespflege wurde am 23.06.2020 rückwirkend zum 01.01.2020 geändert. Weiteres kann durch die für Jugend zuständige Senatsverwaltung in Rundschreiben geregelt werden.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat am 04.03.2021 in dem Jugend-Rundschreiben Nr. 2/2021 redaktionelle Änderungen bzw. Klarstellungen vorgenommen, die im Vorgriff auf weitere AV-Änderungen schon mitgeteilt und angewendet werden sollen.

Folgende Regelungen der Ausführungsvorschrift zur Kindertagespflege werden dazu erläutert:

  • Kinder mit besonderem individuellen Förderbedarf
  • Kindertagespflege für Kinder über 3 Jahre
  • Erste Hilfe Kurs
  • Mietzuschuss
  • Darlehensvertrag
  • Mitteilungspflicht an die Finanzämter bezüglich der Einnahmen nach § 93 a Abgabenordnung

 

› Jugend-Rundschreiben Nr. 2/2021 (PDF)

 

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04.03.2021

10. Informationsschreiben plus Elternschreiben

 

Ab 09.03.2021 eingeschränkter Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen

 

Mit dem 10. Informationsschreiben für die Kindertagespflege informiert die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie die Berliner Kindertagespflegepersonen über die Rahmenbedingungen der Betreuung ab dem 09.03.2021.

 

Gleichzeitig wurde ein Schreiben an die Eltern mit der Bitte um Weiterleitung versendet .

 

Beide Schreiben finden Sie unten als PDF zum herunterladen.
 

› 10. Informationsschreiben für die Kindertagespflege (PDF)

› Elterninformation zum 10. Informationsschreiben (PDF)

 

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02.03.2021

Bundesverband begrüßt Vorschläge des Bundesrates zum Kinderschutz

 

Zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf des Kinder-und Jugendlichen-Stärkungsgesetzes erklärte die Vorsitzende des Bundesverbandes für Kindertagespflege, Inge Losch-Engler:


„Die Vorschläge des Bundesrates zur Ergänzung des § 8a SGB VIII entsprechen den langjährigen Forderungen des Bundesverbandes für Kindertagespflege. Dabei geht es darum, dass Kindertagespflegepersonen in die Gefahreneinschätzung beim Verdacht auf Kindeswohlgefährdung mit einbezogen werden sollen. Dazu sollen entsprechende Vereinbarungen mit dem Jugendhilfeträger geschlossen werden."

 

› Pressemitteilung des Bundesverbandes vom 26.02.2021 (PDF)

› Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf (PDF)

 

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26.02.2021

9. Informationsschreiben zum Impfstart für Kindertagespflegepersonen

 

 

Mit heutigem Datum versendete die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie das Informationsschreiben zum Impfverfahren für Kindertagespflegepersonen.

Die personalisierte Impf-Einladung geht den Kolleginnen voraussichtlich zu Beginn der 10. KW zu. Diese enthält Erläuterungen zum Verfahren und einen Registrierungscode für die Anmeldung.

 

Anmeldung und Impfung selbst sind selbstverständlich freiwillig.

 

› Informationsschreiben zum Impfstart (PDF)

 

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24.02.2021

Möglichst rasche Corona-Impfung für Kindertagespflegepersonen

 

Wie schon am 22.02.2021 auf den Seiten des Bundesverbandes für Kindertagespflege zu lesen war, sollten auch Kindertagespflegepersonen für eine zeitlich frühere Impfung in der bundesweiten Corona-Impfverordnung berücksichtigt werden.  Die nötigen Änderungen sind dort mittlerweile erfolgt und die Senatsverwaltungen für Bildung, Jugend und Familie sowie Gesundheit, Pflege und Gleichstellung treffen derzeit die nötigen Vorbereitungen, um die Verordnung umzusetzten.

 

Wie in der heutigen Pressemitteilung der Senatsverwaltung zu lesen ist, erhalten Berechtigte in Kürze eine Impf-Einladung mit Informationen für die individuelle Terminvereinbarung in einem Berliner Impfzentrum.

 

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19.02.2021

Didacta: Tag der Kindertagespflege am 27.03.2021 - online!

 

Der Bundesverband für Kindertagespflege hatte auch für dieses Jahr einen „Tag der Kindertagespflege“ auf der Didacta-Bildungsmesse geplant. Die Messe als Präsenzveranstaltung musste wegen der Corona-Pandemie leider abgesagt werden. Der Tag der Kindertagespflege soll aber trotzdem stattfinden - online!

Am Samstag, 27.03.2021 von 10:30 bis 14:00 Uhr wird es interessante Impulse für die pädagogische Praxis geben:

  • Räume bilden – Bildungs- und Erfahrungsräume für Kinder im Haushalt der Kindertagespflegeperson gestalten
  • Bewegungsförderung in der Kindertagespflege
  • „Wohlbefinden als Raum für junge Kinder“


Interessent*innen sind herzlich eingeladen, an diesen Vorträgen direkt per Live-Stream teilzunehmen und dabei neue Anregungen für ihre pädagogische Praxis mitzunehmen.

Die Teilnahme ist kostenfrei.

Weitere Informationen: › www.bvktp.de

 

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19.02.2021

8. Informationsschreiben für die Kindertagespflege

 

Gestern erhielten alle Berliner Kindertagespflegepersonen das Informationsschreiben der Senatsverwaltung. Wichtigste Änderung war die Information über die Auslastung in der Notbetreuung ab 22.02.2021. Diese beträgt dann 80% der vertraglich gebundenen Kinder.

Nochmals betont wurde, dass bei Begegnungen unter Erwachsenen eine Maskenpflicht besteht, während der Betreuung gegenüber den Kindern allerdings nicht.

 

Das Schreiben und die dazu gehörige Elterninformation werden unten verlinkt.

 

› 8. Informationsschreiben für die KTP (PDF)

› Elterninformationsschreiben (PDF)

 

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15.02.2021

Notbetreuung weiterhin bis 07. März 2021

 

Aufgrund des Senatsbeschlusses vom 11.02.2021 bleiben die Berliner Kitas und Kindertagespflegestellen weiterhin bis 07. März 2021 im Notbetrieb. Eine Notbetreuung ist nur in bestimmten Fällen möglich.

Die Notbetreuung kann nur im Falle eines außerordentlich dringlichen Betreuungsbedarfs von Alleinerziehenden sowie Familien, bei welchen ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet, in Anspruch genommen werden. Auch Familien, die sich in einer sozial schwierigen Situation befinden oder deren Kinder einer besonderen pädagogischen Förderung bedürfen, haben Anspruch auf die Notbetreuung. Hierzu ist vorab die telefonische Abstimmung mit der Einrichtung erforderlich.

Zur Liste der systemrelevanten Berufen für die Notbetreuung in Schulen und Kitas – PDF

Weitere Informationen zu Schulen und Kitas finden Sie auf den Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Quelle: Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Informationen zum Coronavirus (Covid-19) vom 14.02.2021 zu Schulen und Kitas

 

 

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01.02.2021

Anfrage des LV zur Notversorgungssituation Anfang Januar

 

Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie an die Vorsitzende des Kindertagespflege Landesverbandes Berlin e.V. auf die Anfrage vom 10.1.2021 bezüglich der Regelung der Notversorgung (außerordentlich dringlicher Bedarf seitens der Eltern), den daraus resultierenden Diskussionen und der dringenden Bitte, den Anspruch auf Notversorgung genauer zu definieren:

 

„ (…) Sie hatten in Ihren Schreiben darauf hingewiesen, dass die Notversorgung zu unklaren Situationen führt, da die Eltern ihren Bedarf anmelden konnten und für die Kindertagespflegepersonen nicht immer ein außerordentlich dringlicher Bedarf erkennbar war. Sie führten aus, dass die Notversorgung von zu vielen Eltern in Anspruch genommen wird und dadurch zu viele Kontakte entstünden. Um festzustellen, wie hoch die Nutzungsquote war, wurden die Kindertagespflegpersonen aufgefordert bis Ende Januar den Jugendämtern zu melden, wie viele Kinder betreut wurden. Eine Auswertung durch 8 von 12 Jugendämter hat für die Zeit bis zum 25.1.2021 ergeben, dass im fraglichen Zeitraum unter 40 % aller vertraglich gebundenen Kinder in Kindertagespflege betreut wurden. Bei den Kitas ergab sich ein ähnliches Bild. Es wurde jedoch kommuniziert, dass die Entwicklung des Infektionsgeschehens in den Blick genommen wird, um ggf. andere Regelungen zu treffen.


Sie baten darum, von der Notversorgung zu einer eindeutigeren Regelung zu kommen.


Seit dem 25.1.2021 wurde nun zur Notbetreuung zurückgekehrt. Kindertagespflegepersonen dürfen 60 % der vertraglich gebundenen Kinder in ihrer Kindertagespflegestelle betreuen. Eltern, die einen außerordentlich dringlichen Bedarf geltend machen und keine andere Betreuungsmöglichkeit haben, können den Platz nutzen, wenn mindestens ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet oder es sich um Alleinerziehende oder um ein Kind mit Behinderung handelt. Es bleibt abzuwarten, ob dies zu einer geringeren Auslastung führt.


Viele Eltern berichten von ihrer schwierigen Lage, weil sie bereits andere Betreuungsmöglichkeiten ausgeschöpft haben bzw. die Arbeitgeber auf die Einhaltung der Arbeitsverpflichtung bestehen. Einige können sicherlich auf die zusätzlichen Kinderbetreuungstage zurückgreifen, die es jetzt zusätzlich gibt. Aber auch das ist nicht bei allen möglich. Die Eltern sind deshalb auf die Versorgung durch die Kindertagespflegepersonen angewiesen und es gibt Rückmeldungen, dass Kindertagespflegepersonen auch wöchentlich/täglich wechselnde Belegungen möglich machen.


Die Kontaktreduzierung im Privatbereich betrifft nicht die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson. Hier ist das Infektionsrisiko aufgrund der beschränkten Kinderzahl geringer als in Kita und Schule. Die von Ihnen genannte Maximalzahl von 20 Elternteilen bei Verbundpflegestellen kann dadurch reduziert werden, dass immer das gleiche Elternteil das Kind bringt und abholt. Außerdem sollte bei Einhaltung der Hygieneregeln und des Abstandes bei der Übergabe, durch nur einen kurzen Kontakt am Haus- bzw. Wohnungseingang (10 Minuten), keine hohe Infektionsgefahr entstehen. Durch zeitlich versetztes Bringen und Abholen wird der Kontakt mit anderen Eltern vermieden. In Bezug auf die betreuten Kinder kann und soll der Kontakt zur Kindertagespflegeperson bestehen bleiben. Dies schließt jedoch auch die Möglichkeit ein Alltagsmaske zu tragen ein. Auch kleinere Kinder sind inzwischen mit diesem Anblick – auch bei ihren Eltern – vertraut. Bei Bedenken oder im Fall der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe können auch Kindertagespflegepersonen FFP 2-Masken tragen.


Auch wenn die Sorge mancher Kindertagespflegepersonen wegen der Infektionslage verständlich ist, tragen sie durch die Kinderbetreuung zur Aufrechterhaltung der Wirtschafts- und Dienstleistung in unserer Stadt bei und unterstützen die Eltern bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie – auch in dieser schwierigen Zeit.
 
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Evelyn Kubsch"

 

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28.01.2021

Elterninformationsschreiben zum Lockdown in der Berliner Kindertagespflege

 

Liste systemrelevanter Berufe und soziale Aspekte ausschlaggebend für die Notbetreuung

 

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat das neueste Elterninformationsschreiben zur aktuellen Lockdown-Situation an alle Kindertagespflegepersonen versendet, mit der Bitte um Weiterleitung an die Eltern. Ergänzend sollen auch die aktuelle KRITIS-Liste und der Antrag auf Notbetreuung an die Eltern weitergegeben werden.

 

› Elterninformationsschreiben (PDF)

› KRITIS-Liste (PDF)

› Antrag auf Notbetreuung (PDF)

 

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22.01.2021

Ab 25.01.21 Notbetrieb in Kindertagespflege und Kitas

 

Liste systemrelevanter Berufe und soziale Aspekte entscheidend für Betreuung

 

Ab Montag, 25. Januar 2021, sind die Berliner Kindertagespflegestellen und Kitas geschlossen und stellen auf einen Notbetrieb um. Die Notbetreuung kann ab dann nur für Kinder in Anspruch genommen werden, wenn ein Elternteil einen sogenannten systemrelevanten Beruf ausübt, von Alleinerziehenden sowie in Fällen einer besonderen sozialen Belastung oder einem besonderen pädagogischen Bedarf. Die Regelung gilt vorerst bis zum 14. Februar 2021.

 

Im Einzelnen gilt für die Berliner Kindertagespflege nun Folgendes:

  • Die Kindertagespflegestellen werden ab dem 25. Januar 2021 für den Zeitraum des Lockdowns geschlossen.
  • Ab diesem Zeitpunkt wird für den Zeitraum des Lockdowns eine Notbetreuung angeboten.
  • Zur Wahrung des Ziels der Kontaktreduzierung soll innerhalb des Notbetriebs die durchschnittlich wöchentliche Auslastung den Wert von 60 Prozent nicht übersteigen.

 

Die Notbetreuung steht Eltern offen, wenn sie

 

  1. einen außerordentlichen dringlichen Betreuungsbedarf haben und deren berufliche Tätigkeit zugleich auf der Liste der systemrelevanten Aufgabenbereiche (› KRITIS-Liste) erfasst ist. (Gilt auch im Homeoffice)
  2. Darüber hinaus soll auch Kindern von Alleinerziehenden und Kindern mit Behinderung die Möglichkeit zur Aufnahme in die Notbetreuung gegeben werden. (Unabhängig von einer beruflichen Tätigkeit der Eltern in einem systemrelevanten Bereich.)
    Ferner sollen Kinderschutzfälle im Rahmen der Notfallbetreuung Berücksichtigung finden.


Bei sehr geringen Auslastungen können auch Bedarfe außerhalb der Systemrelevanz berücksichtigt werden. Bei Überschreitungen des Schwellenwertes sollen Abstimmungen mit den Eltern zur Einhaltung des Auslastungsgrades herbeigeführt werden (Wechselmodelle z.B. tage- und/oder wochenweise).


Genauere Informationen finden Sie hier
› 7. Informationsschreiben der Senatsverwaltung für die Kindertagespflege (PDF)

 

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18.01.2021

Corona-Schutzmaßnahmen: Sonderregelungen bei Fortbildungen

 

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie informiert in einem Schreiben, das über die Jugendämter an alle Berliner Kindertagespflegepersonen gesandt wird, über Regelungen zu Online- und Präsenz-Fortbildungen:


› Schreiben SenBJF vom 18.01.2021

 

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13.01.2021

Bundesverband für Kindertagespflege:

Aufforderung an die Bundesländer

 

Die erneute Verschärfung der Corona-Maßnahmen bedroht die Existenzgrundlagen vieler Kindertagepflegepersonen

 

Die Bundesvorsitzende Inge Losch-Engler fordert daher die Bundesländer auf, schnell zu handeln und eine Finanzierungszusage für die Kindertagespflegepersonen zu geben.


› Pressemitteilung des Bundesverbandes für Kindertagespflege (PDF)

 

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05.01.2021

Finanzierung der Kindertagespflege

 

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU)

 

In der schriftlichen Anfrage geht es um die Auszahlungsprozess der Sachkosten, des Entgelts und der Mietzuschüsse.


› Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zur schriftlichen Anfrage (PDF)

 

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05.01.2021

Sicher durch die dunkle Jahreszeit: 6.000 Reflektor-Warnwesten für Kindertagespflegestellen

 

Damit Kinder besser durch die dunkle Jahreszeit kommen, erhalten die Berliner Kindertagespflegestellen 6.000 Reflektor-Warnwesten. Darüber hinaus statten die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und die Koordinierungsstelle für das Bundesprogramm ProKindertagespflege sie mit 1.800 Mund-Nasenschutz-Masken aus. Der Gesamtwert für diese Schutzausrüstung beträgt rund 30.800 Euro. Insgesamt gibt es in Berlin 1.457 Kindertagespflegestellen, die insgesamt rund 5.300 Kinder betreuen und fördern.

Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Neben dem Gesundheitsschutz der Kindertagespflegepersonen liegt uns die Sicherheit kleiner Kinder im Straßenverkehr am Herzen. Gerade jetzt, wo es draußen lange dunkel ist, wollen wir, dass andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer die Kinder frühzeitig sehen und Rücksicht auf sie nehmen.“

Die Mund-Nasenschutz-Masken und Reflektor-Warnwesten stehen seit dem 14.12.2020 zur Verfügung. Sie wurden zunächst an die Fachberatungen für Kindertagespflege der Jugendämter in den zwölf Bezirken geliefert. Von dort werden sie an die Kindertagespflegepersonen verteilt.


Quelle: Newsletter 46/2020 der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Berlin

 

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05.01.2021

Änderungen 2021, die auch die Kindertagespflege betreffen

 

Wie in jedem Jahr werden zum 01.01.2021 wieder die Rechengrößen für die Sozialversicherungsbeiträge und der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer angepasst. Es gelten dann für selbstständig tätige Kindertagespflegepersonen folgende Beträge:

  • Die Mindestbemessungsgröße für die Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 1.096,67 €.
  • Krankenversicherungsbeitragssätze und Mindestbeiträge:
    • Krankenversicherung ohne Krankentagegeldversicherung: 14,0 % = mindestens 153,53 €
    • Krankenversicherung mit Krankentagegeldversicherung: 14,6 % = mindestens 160,11 €.
    • Liegt das steuerpflichtige Einkommen über der Mindestbemessungsgröße, werden die Beiträge entsprechend prozentual errechnet.
    • Zusätzlich werden die Zusatzbeiträge der Krankenkassen in Höhe von ca. 1,3% fällig.
  • In der gesetzlichen Familien-Krankenversicherung kann mitversichert sein, wer nicht mehr als 470,00 € steuerpflichtiges Einkommen monatlich erzielt.
  • Pflegeversicherung: 3,05 % (mit eigenen Kindern) bzw. 3,3 % (ohne eigene Kinder), d.h. 33,45 € bzw. 36,19 €.
  • Rentenversicherung: 18,6 %, Mindestbeitrag: 83,70 €.
  • Der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer liegt 2020 bei 9.744,00, bei zusammen veranlagten Verheirateten bei 19.488,00 €.


Quelle: Bundesverband für Kindertagespflege e. V. › www.bvktp.de

 

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Weitere Meldungen finden Sie hier:

 

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