23.12.2020
Liebe Mitglieder des Kindertagespflege Landesverbands,
liebe Kindertagespflegende in Berlin,
das Jahr 2020 geht zu Ende. Es war für alle ein schwieriges und aufregendes Jahr.
Wir haben gemeinsam in den letzten Jahren so viel erreicht. Umsetzung der mittelbar pädagogischen Arbeit, explizit angewiesene hälftige steuerfreie SV Beiträge, Erhöhung der Entgelte und noch
einiges mehr.
Und dann kam Corona!
Dies hat den Vorstand des Landesverbandes viel Zeit und Energien gekostet.
Durch Verhandlungen mit der Senatsverwaltung für Bildung, Familie und Jugend haben wir auch hier erreicht, dass die Bezahlung für Berliner Kindertagespflegepersonen weiter geht.
Natürlich nicht ohne Kompromisse zu schließen, aber das gehört dazu.
Was vor uns liegt, können wir nur vermuten, aber leichter wird es erst einmal nicht.
Es ist unser Anliegen und Auftrag, uns weiterhin für die Rahmenbedingungen und Weiterentwicklung der Berliner Kindertagespflege einzusetzen.
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie ihre Ideen und Wünsche an uns herantragen, damit wir uns im Sinne unserer Lobbyarbeit dafür einsetzen können.
Bei der letzten Mitgliederversammlung wurde die Frage an uns herangetragen, wie Sie als Mitglieder den Landesverband noch unterstützen könnten. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie als unsere
Mitglieder, sich für einen starken Landesverband einsetzen und weitere Kolleg:innen für uns gewinnen könnten.
Jetzt aber wollen wir uns auf Weihnachten besinnen.
Durch die momentanen Umstände wird es sicherlich für den ein oder anderen ganz anders werden als gewohnt, aber bestimmt auch besinnlich.
Wir wünschen allen Kindertagespflegenden ein frohes und schönes Weihnachtsfest.
Im Kreise ihrer Familie wünschen wir Ihnen Kraft und Ruhe, um den alltäglichen Stress hinter sich zu lassen.
Für Ihre Gesundheit wünschen wir Ihnen nur das Beste und kommen sie gut ins Jahr 2021!
Der Vorstand des Kindertagespflege Landesverbands Berlin e.V.
21.12.2020
ELTERNINFO
Anspruch auf finanzielle Entschädigung
Liebe Kindertagespflegepersonen und Eltern,
durch die Schließung der Kindertagespflegestellen ab dem 16.12.2020 haben Eltern bei einem Verdienstausfall eventuell Anspruch auf finanzielle Entschädigung.
Auf dem weiter verlinkten Infoportal des Infektionsschutzgesetzes kann man sich die nötigen Informationen herunterladen.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand
› IfSG Informationsseite
15.12.2020
Ab dem 16.12.2020 gilt: Notversorgung in der Berliner Kindertagespflege
Der Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 14.12.2020 ist zu entnehmen, wie die Betreuung ab dem 16.12.2020 bis 08.01.2021 aussehen wird.
Im Wesentlichen bleiben alle Kindertagespflegestellen geöffnet, Eltern werden jedoch seitens des Senats eindringlich aufgefordert, "ihr Kind während dieser Zeit möglichst zu Hause zu lassen bzw.
nur im Falle eines außerordentlich dringlichen Betreuungsbedarfs ein Angebot in ihrer Einrichtung in Anspruch zu nehmen. Der Regelbetrieb findet nicht statt."
› Pressemitteilung vom 14.12.2020
Desweiteren erhalten mit heutigem Datum alle Kindertagespflegepersonen von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie das 6. Informationsschreiben für die Kindertagespflege sowie das dazugehörige Elternschreiben mit der Bitte, dieses umgehend an die Eltern weiterzuleiten.
› 6. Informationsschreiben für die
Kindertagespflege
› Elterninformation zum 6. Informationsschreiben
14.12.2020
Notbetreuung in der Kindertagespflege ab 16.12.2020
Wie der Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 13.12.2020 zu entnehmen ist, bieten auch die Berliner Kindertagespflegestellen ab Mittwoch, 16.12.2020 lediglich
eine Notbetreuung an.
"Alle Eltern werden eindringlich aufgefordert, ihre Kinder nur in die Einrichtungen zu bringen, wenn dies unbedingt notwendig ist. Ziel ist es, auch in diesem Bereich die Kontakte auf ein Minimum
zu reduzieren."
Sobald es detaillierte Informationen gibt, werden diese auf der Homepage veröffentlicht.
› Pressemitteilung vom 13.12.2020
16.11.2020
5. Informationsschreiben der Senatsverwaltung für die Kindertagespflege
In Folge der 2. Corona Welle erhalten Kindertagespflegepersonen von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie das 5. Informationsschreiben für die Kindertagespflege. Es ist eine Handreichung im Umgang aller wichtigen Fragen zum aktuellen Infektionsgeschehen.
› 5.
Information für Kindertagespflege (PDF)
› Elternschreiben - zum downloaden und weiterleiten (PDF)
› Kontaktszenarien im Corona-Kontext (PDF)
› Hygieneempfehlung für die Zahnreinigung in Gemeinschaftseinrichtungen (PDF)
› Selbsterklärung der Eltern (PDF)
15.11.2020
Die Corona-KiTa-Studie für Oktober zeigt die aktuelle Situation von Coronainfektionen in Kindertagespflegestellen im Vergleich zu
Kindertageseinrichtungen
Die Corona-KiTa-Studie hat im Monatsbericht Oktober rund 1.000 erste Rückmeldungen der Kindertagespflegestellen ausgewertet: „Höchstens 5,5 Prozent der teilnehmenden Kindertagespflegepersonen berichten von Verdachtsfällen bei den betreuten Kindern oder Eltern. Der Anteil an infektionsbedingten Schließungen ist mit ein bis zwei Prozent bei den teilnehmenden Kindertagespflegestellen ähnlich niedrig wie bei den Kindertageseinrichtungen.“
› Monatsbericht
Oktober auf der Website www.corona-kita-studie.de (PDF)
10.11.2020
Finanzierung der Kindertagespflege unter Corona-Bedingungen
Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU)
In der schriftlichen Anfrage geht es um die Finanzierung der Ausfallkosten für Tagespflegepersonen im Falle einer angeordneten Quarantäne wegen einer COVID-Erkrankung und die regelmäßige Corona-Testungen von Tagespflegepersonen.
› Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zur
schriftlichen Anfrage (PDF)
28.10.2020
Änderung zum Nachweis von Fortbildungsstunden in 2020
Aus einem Schreiben der Senatsverwaltung für Bildung und Familie geht hervor, dass wir Kindertagespflegepersonen für 2020 keine Fortbildungen nachweisen müssen.
› Schreiben der Senatsverwaltung vom
27.10.2020 (PDF)
07.10.2020
Verarbeitung der Sozialdaten von Kindertagespflegepersonen durch das Jugendamt
In diesen Tagen werden durch die zuständigen Jugendämter Datenschutz-Informationsblätter an die Berliner Kindertagespflegepersonen versendet. Diese sollen zur Kenntnis genommen und unterschrieben
zurückgeschickt werden.
Dies ist in dem neuen Zusatz in Punkt 9, Absatz 2 in den Ausführungsvorschriften zur Kindertagespflege geregelt.
Es soll Kindertagespflegepersonen darüber informieren, welches Rechte sie im Hinblick auf ihre personenbezogenen gespeicherten Sozialdaten haben und wie mit den hinterlegten Daten beim Jugendamt
umgegangen wird.
Nach Rücksprache mit einem Datenschutzbeauftragten ist es richtig, dass Kindertagespflegepersonen über den Umgang und ihre Rechte zu personenbezogenen Daten informiert werden sollen.
Alle Punkte sind nachzulesen in den EU-DSGVO.
Der Vorstand
30.09.2020
Finanzierung Kindertagespflege
Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU)
In der schriftlichen Anfrage geht es u.a. um die Zahlungen des Mietzuschusses, der Sachkostenpauschale und der neuen Entgelte.
› Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und
Familie zur schriftlichen Anfrage (PDF)
23.09.2020
Finanzierung der Kindertagespflege während der Corona-Schließzeit
Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU)
In dieser Anfrage geht es u.a. um die Frage, ob es angemessen sei, für die Monate April und Mai die Sachkostenpauschale für die nichtbetreuten Kinder um die Hälfte zu kürzen.
› Antwort der Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Familie zur schriftlichen Anfrage (PDF)
21.09.2020
Kindertagespflege - wie familienfreundlich ist die Ausführungsvorschrift zur Kindertagespflege und wie familienfreundlich ist ihre
Anwendung?
Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Roman Simon (CDU)
In dieser Anfrage geht es u.a. um die Frage, ob es zutreffend ist, dass Betreuungsverträge von Kindern über drei Jahren in Verbundpflegestellen auch gegen den Wunsch der Eltern gekündigt bzw.
nicht verlängert wurden/werden.
Gleichzeitig wurde gefragt, ob der Senat zustimmt, dass ein solches Vorgehen von Bezirken dem Grundsatz der Wahlfreiheit der Eltern widerspräche?
› Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Familie zur schriftlichen Anfrage (PDF)
01.09.2020
Corona-KiTa-Rat: Flächendeckende Schließungen von Kitas und Kindertagespflege vermeiden
Zum ersten Mal tagte der Corona-KiTa-Rat, den das Bundesfamilienministerium eingerichtet hat. Das Gremium begleitet den Regelbetrieb in der Kindertagesbetreuung während der Corona-Pandemie und
gibt Empfehlungen. Das Ziel ist, erneute flächendeckende Schließungen zu vermeiden.
Die Runde besteht aus Vertreter*innen der Bundesländer, von Kommunen, Kita-Trägern, Gewerkschaften, dem Bundesverband für Kindertagespflege und der Bundeselternvertretung. Gemeinsam soll der Rat
den Regelbetrieb begleiten, die Entwicklungen bundesweit bewerten sowie Beispiele der guten Praxis und Lösungen austauschen.
Solange die Pandemie andauert, trifft sich der Corona-KiTa-Rat monatlich, das nächste Mal am 28. September.
Weitere Informationen zum ersten Treffen des „Corona-KiTa-Rat“:
› Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums vom
1.9.2020
21.08.2020
Erneut mehr Kitaplätze in Berlin und Brandenburg
Am 1. März 2020 standen in Berlin und Brandenburg 4.607 Kindertageseinrichtungen mit über 390.000 genehmigten Plätzen für die Betreuung von Kindern zur Verfügung. Nach Information des Amtes für
Statistik Berlin-Brandenburg erhöhte sich die Anzahl der Plätze im Vergleich zum Vorjahr in Berlin um 2,3 Prozent und in Brandenburg um 3,1 Prozent.
Über 173.000 Kinder besuchten in Berlin ein mit öffentlichen Mitteln gefördertes Angebot der Kindertagesbetreuung. Davon waren über 167.000 Kinder (ohne Hortkinder) in öffentlichen und freien
Einrichtungen untergebracht. Das bedeutet einen Anstieg um 2,2 Prozent gegenüber 2019. Die Eltern weiterer 6.163 Kinder nutzten die Angebote der öffentlich geförderten Kindertagespflege bei
Tagesmüttern und -vätern (-2,3 Prozent).
In Brandenburg besuchten fast 193.000 Kinder ein mit öffentlichen Mitteln gefördertes Angebot der Kindertagesbetreuung. Davon waren über 188.800 Kinder in öffentlichen und freien Einrichtungen
untergebracht. Das bedeutet einen Anstieg um 2,8 Prozent gegenüber 2019. Im Gegensatz zu Berlin werden hier die Hortkinder mitgezählt. Die Eltern weiterer 4.100 Kinder nutzten die Angebote der
öffentlich geförderten Kindertagespflege, indem sie ihre Kinder von Tagesmüttern und -vätern betreuen ließen (-0,2 Prozent).
Rund 88.700 Kinder unter 3 Jahren besuchten die Tagesbetreuung in Einrichtungen oder der Tagespflege. Die Anzahl der Kinder in Kindertagesbetreuung je 100 Kinder der gleichen Altersgruppe
(Besuchsquote) betrug in Berlin 44,9 Prozent und in Brandenburg auf 57,7 Prozent. Bei den 3- bis unter 6-Jährigen wurden mehr als 170.000 Kinder betreut, das entsprach einer Besuchsquote in
Berlin von 92,1 Prozent und in Brandenburg von 95,6 Prozent. Im Alter von 6 bis unter 11 Jahren nahmen rund 103.500 Kinder die Betreuungsangebote in Anspruch, bei den 11- bis unter 14-Jährigen
waren es fast 4.000.
Zwei Drittel der Berliner und rund 42 Prozent der Brandenburger Kinder wurden ganztägig betreut. An der Mittagsversorgung nahmen in Berlin 99 Prozent und in Brandenburg 83,7 Prozent der Kinder
teil.
35,1 Prozent der betreuten Kinder in Berlin und 9,8 Prozent der betreuten Kinder in Brandenburg hatten mindestens ein Elternteil ausländischer Herkunft. Bei 31,5 Prozent in Berlin und 6,1 Prozent
in Brandenburg war die vorrangig in der Familie gesprochene Sprache nicht Deutsch.
Insgesamt waren rund 65.800 Personen in den Kindertageseinrichtungen und 2.592 als Tagespflegepersonen tätig. In Berlin verfügten 68,4 Prozent und in Brandenburg 77,2 Prozent über einen
fachpädagogischen Berufsausbildungsabschluss. 38,4 Prozent der in Berliner Tageseinrichtungen tätigen Personen waren in Vollzeit erwerbstätig, in Brandenburg dagegen nur 18,6 Prozent.
In Berlin waren 1.601 Personen als Tagespflegepersonen tätig. Davon sind 541 Personen zwischen 50 und 60 Jahre alt und 358 Personen sind in der Altersgruppe „60 Jahre und älter“. Fasst man diese
beiden Altersgruppen zusammen, ergibt sich, dass 56,2 Prozent der Berliner Kindertagespflegepersonen 50 Jahre und älter sind.
Weitere Ergebnisse zu Kindern und tätigen Personen in Tageseinrichtungen und öffentlich geförderter Kindertagespflege für die Länder Berlin und Brandenburg beinhaltet der Statistische Bericht
KV7-j/20 zum kostenfreien Herunterladen unter
› www.statistik-berlin-brandenburg.de
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung Nr. 202 vom 21. August 2020 und Statistischer Bericht KV7-j/20M
20.08.2020
Betreuungsquote unter dreijähriger Kinder: Landkreise in Sachsen-Anhalt bundesweit Spitzenreiter / Neues Kartenangebot der statistischen Ämter zeigt Betreuungssituation auf Kreisebene
Mit einem neuen interaktiven Kartenangebot zeigen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder die Betreuungssituation von Kindern unterschiedlicher Altersgruppen in den Stadt- und
Landkreisen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, gab es zum Stichtag 1. März 2019 in Sachsen-Anhalt die bundesweit höchsten Betreuungsquoten unter dreijähriger Kinder: An der
Spitze lag der Landkreis Börde mit 62,4 %, gefolgt vom Landkreis Wittenberg (62,3 %) und dem Salzlandkreis (62,2 %). Bei den zweijährigen Kindern hatte die kreisfreie Stadt Rostock mit 99,0 % die
höchste Betreuungsquote, bei den einjährigen Kindern der Landkreis Spree-Neiße in Brandenburg mit 84,5 %.
Die vollständige Pressemitteilung vom 20.08.2020 finden Sie hier: › www.destatis.de
Hier geht es zur interaktiven Karte: › www.destatis.de
14.08.2020
Corona-KiTa-Studie
Welche Folgen hat das neuartige Coronavirus für Kindertagespflegestellen, Kindertageseinrichtungen, Kinder, Eltern und das Fachpersonal? Welche Rolle spielt die Kindertagesbetreuung für das
Infektionsgeschehen?
Diesen Fragen wollen das Deutsche Jugendinstitut (DJI) und das Robert Koch-Institut (RKI) in der Corona-KiTa-Studie gemeinsam auf den Grund gehen und bitten alle Tagespflegepersonen und
Kita-Leitungen um Mitwirkung.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite www.corona-kita-studie.de und in zwei Schreiben
zur Studie:
› Schreiben des Deutschen
Jugendinstituts und des Robert Koch Instituts
› Schreiben der Bundesministerien
für Familie und Gesundheit
28.07.2020
Tipps und Informationen zur Besteuerung des Einkommens für Kindertagespflegepersonen und die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen
Die Broschüre „Was bleibt?!“, herausgegeben vom Deutschen Verein und dem Paritätischen Gesamtverband, wurde aktualisiert und liegt jetzt in der 9. Auflage 2020 vor. Die Broschüre kann auf der Internetseite des Paritätischen Gesamtverbandes heruntergeladen werden: › www.der-paritaetische.de
28.07.2020
Expertise Datenschutz in der Kindertagespflege
Das Deutsche Jugendinstitut e.V. hat eine Expertise zum Thema „Datenschutz in der Kindertagespflege“ veröffentlicht. Diese Expertise soll sowohl Kindertagespflegepersonen beim
datenschutzkonformen Aufbau und Betrieb ihrer Kindertagespflegestelle unterstützen, als auch Referierenden einen Überblick sowie Materialien für Seminare mit datenschutzrelevanten Inhalten
bieten. Die Expertise wurde im Rahmen des Projektes „Überarbeitung und Erweiterung des QHB“ erstellt.
Die Expertise kann auf der Internetseite des Deutschen Jugendinstituts heruntergeladen werden: › www.dji.de
23.07.2020
Überarbeitete Informationen zu den Corona-Maßnahmen
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat folgende aktualisierte Informationen herausgegeben:
23.07.2020
Anfragen im Abgeordnetenhaus zur Situation der Berliner Kindertagespflege
14.07.2020
Anfragen zur Kindertagespflege im Abgeordnetenhaus
Von der Abgeordneten Katrin Seidel (LINKE) wurden zwei Anfragen zur Kindertagespflege an den Senat gestellt. Die Antworten liegen jetzt vor:
› Kindertagespflege – Verbesserung der
Rahmenbedingungen vom 23. Juni 2020
› Kindertagespflege – Rückforderungen vom 24. Juni
2020
14.07.2020
17. Trägerinformation zum Kitabetrieb unter den Bedingungen der Corona-Pandemie
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat am 13.07.2020 das 17. Trägerschreiben für Kitas mit Anlagen an die Fachberatungen der Jugendämter zur Weiterleitung an die
Kindertagespflegepersonen geschickt.
Dieses 17. Trägerschreiben gilt inhaltlich auch für die Kindertagespflege, mit Ausnahme
Neu ist die Anlage „Selbsterklärung Eltern“.
› 17. Trägerinformation vom 10.07.2020
› Offenes Screening ErzieherInnen - Anschreiben Einrichtungen
› Offenes Screening ErzieherInnen - Einwilligungserklärung
› Offenes Screening ErzieherInnen - Teilnehmerinformation
› Eltern-Selbsterklärung vom 10.07.2020
› Information zur Testung von symptomfreien Beschäftigten der Berliner Kitas und der
stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe vom 10.07.2020
03.07.2020
Infos zur neuen AV Kindertagespflege, der Erhöhung der Entgelte und den Regelungen während der Coronapandemie
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat am 02.07.2020 ein Schreiben mit Infos zur AV Kindertagespflege, der Erhöhung der Entgelte und den Regelungen während der Coronapandemie an
alle Kindertagespflegepersonen versandt.
Es gibt auch einen neuen Elternbrief.
› Schreiben an alle Kindertagespflegepersonen v.
02.07.2020
› Schreiben an alle Eltern, deren Kinder in der
Kindertagespflege betreut werden, v. 02.07.2020
03.07.2020
Neue Ausführungsvorschrift zur Kindertagespflege
Die neue Ausführungsvorschrift zur Kindertagespflege wurde am 23.6.2020 von Frau Staatssekretärin Klebba schlussgezeichnet und wird in Kürze im Amtsblatt veröffentlicht.
Untenstehend finden Sie eine Lesefassung, in der die geänderten Passagen grau unterlegt sind.
Zu den neuen Kostenblättern weist die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auf folgendes hin: „Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Entgelten in den Kostenblättern in den
Leistungsstufen 1-3 um die Beträge handelt, die ohne die zusätzlichen individuellen hälftig zu erstattenden Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Die SV-Beiträge werden auf Nachweis der
gezahlten SV-Beiträge hälftig erstattet.
Beim Landesmindestlohn, auf den Bezug genommen wird, handelt es sich um Bruttobeträge, d.h. in diesen Beträgen sind 18 % SV-Anteile enthalten.“
› Ausführungsvorschrift zur Kindertagespflege 2020
(pdf)
› Kostenblatt 01 bis 10/2020 (pdf)
› Kostenblatt ab 11/2020 (pdf)
29.06.2020
Schriftliche Anfrage zur Kindertagespflege im Abgeordnetenhaus
Die Abgeordnete Katrin Seidel (LINKE) hat am 04. Juni 2020 eine Anfrage an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gerichtet: „Wie unterstützt und fördert das Land Berlin den Ausbau
von Plätzen in der Kindertagespflege?“
Die Antwort wurde jetzt veröffentlicht:
› Antwort zur
schriftlichen Anfrage: Kitaausbau 2020 - Tagespflege
18.06.2020
Inkrafttreten der neuen AV Kindertagespflege?
Zahlung der Gelder für die mittelbar pädagogische Arbeit?
Keine Rückforderung der hälftigen Sachkostenpauschale!
Darüber hinaus haben wir verschiedene Politiker des Abgeordnetenhauses zu diesem Thema angeschrieben, mit der Bitte um Unterstützung.
Hier haben wir bereits erste Rückmeldungen, dass unser Anliegen unterstützt wird.
11.06.2020
Finanzierung der Kindertagespflege während der coronabedingten Schließzeiten
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat in einem Schreiben vom 09.06.2020 mitgeteilt, dass die Finanzierung für Tagespflegepersonen auch während der coronabedingten Schließzeiten
auf Basis der mit den Eltern bestehenden Verträgen erfolgt.
Voraussetzung für eine fortlaufende Finanzierung der Tagespflegepersonen ist eine verbindliche Erklärung, dass weder Soforthilfe II des Landes Berlins, noch die Corona-Soforthilfe des Bundes
beantragt wurde.
Da während der coronabedingten Schließzeiten die Sachkostenpauschale für nicht betreute Kinder, nicht im vollen Umfang benötigt wurden, wird diese analog zur Regelung in § 18 KitaFöG hälftig
weitergezahlt. Wurden Kinder in Notfallbetreuung in Kindertagespflege betreut, werden weiterhin die vollen Sachkostenpauschalen gewährt.
Weitere Informationen:
› Schreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Familie vom 09.06.2020
08.06.2020
Kostenfreie Beratung zu steuerrechtlichen Fragen für Berliner Kindertagespflegepersonen
Familien für Kinder erweitert das Angebot der Landesberatungsstelle für Kindertagespflege in Berlin: Finanziert durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie können sich Berliner
Kindertagespflegepersonen, die über eine gültige Pflegeerlaubnis verfügen, ab sofort bis Ende 2020 professionell in steuerrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Kindertagespflegetätigkeit
beraten lassen.
Nähere Informationen finden Sie in einem Infoblatt:
› Infoblatt „Kostenfreie Beratung zu
steuerrechtlichen Fragen für Berliner Kindertagespflegepersonen“
23.5.2020
Aufnahme des Regelbetriebs in der Kindertagespflege mit Elterninformationsblatt
Alle Vorschulkinder und deren Geschwister, wenn sie in der gleichen Kindertagespflegestelle betreut werden, können ab dem 14.5.2020 wieder in Kindertagespflege betreut werden.
Ab dem 25.5.2020 können dann alle anderen Kindertagespflegekinder wieder aufgenommen werden.
› Download Info für Kindertagespflegepersonen
18.05.2020
Weiterbezahlung in der Corona-Krise und AV KTP
Brief an Herrn Schulze von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zur Weiterbezahlung in der Corona-Krise und den veränderten Ausführungsvorschriften in der Kindertagespflege.
29.04.2020
Finanzierung der Kindertagespflege in der Coronakrise gesichert
Liebe Kindertagespflegepersonen,
gestern fand ein Treffen des Kindertagespflege Landesverbands Berlin e.V. mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie statt.
Unsere Nachfragen und Sorgen hat man sehr wohl im Blick. Es wurde deutlich, dass die Verhandlungen zur neuen AV mit der Finanzverwaltung viel Zeit in Anspruch nehmen, sodass abschließende
Informationen noch nicht gegeben werden können.
Die Zahlungen der Entgelte und Sachkosten für April und Mai sind erfolgt, sodass es zurzeit keine finanziellen Einbußen gibt. Über eventuelle Rückforderungen eines Teils der Sachkosten wird noch
verhandelt. Die Kindertagespflege ist ein Teil des Notbetreuungssystems und daher ist die Finanzierung der Kindertagespflege in der Coronakrise gesichert.
Weitere Informationen und Einzelheiten wird die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie im Mai bekanntgeben.
Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!
Angelika Sauermann und Uschi Lehmann
Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende
29.04.2020
Absage des Tages der offenen Tür
Aufgrund der Coronapandemie muss der 7. Tag der offenen Tür in der Berliner Kindertagespflege am 16.5.2020 leider ausfallen. Ob er im Herbst 2020 nachgeholt werden kann oder im Frühjahr 2021 stattfindet, wird sich erst im Spätsommer entscheiden.
28.04.2020
Neues Elterninfo und Eigenerklärung
Neue Informationen aus der Senatsverwaltung:
Die Kindertagespflegepersonen sollen diese Informationen an die Eltern der Kindertagespflegekinder weitergeben.
Bitte beachten:
In der Elterninformation ist ausgeführt, dass die Eltern die Eigenerklärung bei den Kindertagespflegepersonen abgeben sollen. Die Kindertagespflegepersonen können sie an die Fachberatungen im
zuständigen Standortjugendamt weiterleiten. Die Eltern können sie aber auch parallel an das Jugendamt senden. Über die Notfallbetreuung und auch über eventuelle Verlegungen, weil die
Kindertagespflegeperson zur Risikogruppe gehört, entscheidet die Fachberatung des Jugendamtes.
Der vorletzte Absatz in der Elterninformation bezüglich der Beratung durch Elternvertreter oder dem LEAK bezieht sich nur auf Kindertageseinrichtungen.
Des Weiteren teilt die Senatsverwaltung mit, dass der Verzicht auf die Einziehung des Elternbeitrages, (hier 23 € Essensgeld pro Monat), ab Mai 2020 auch für alle Kinder in Kindertagespflege
gilt. Für Kindertagespflegekinder in Notfallbetreuung ist der Beitrag weiterhin zu entrichten.
In einer Mail an die Kitaleiterinnen und Kitaleiter, wurden folgende Informationen versandt:
Sehr geehrte Kitaleiterinnen und Kitaleiter, sehr geehrte Trägervertreterinnen und -vertreter,
anbei übersende ich Ihnen die 2. Elterninformation, der die Eltern die weiteren Stufen der Erweiterung des Betreuungsbetriebs und die hierfür erforderlichen Voraussetzungen entnehmen können.
Wichtig hierin ist u.a. der Hinweis, dass es in der aktuellen Situation ggf. geänderte Öffnungszeiten gibt, die Betreuungszeiten vom Kita-Gutschein abweichen können oder aber auch stunden- oder
tageweise Betreuungen möglich sind. Bitte händigen Sie diese Informationen Ihren Eltern aus bzw. hängen Sie die Information für alle Eltern sichtbar aus.
23.04.2020
11. Trägerschreiben und weitere Informationen der Senatsverwaltung zur Kindertagesbetreuung
Das 11. Trägerschreiben und weitere Informationen der Senatsverwaltung zur Kindertagesbetreuung gelten auch für die Kindertagespflege und sind von der Senatsverwaltung bereits an die
Fachberatungen der Jugendämter mit der Bitte der Weiterleitung an die Kindertagespflegepersonen gemailt worden.
In die Liste der anspruchsberechtigten Berufe ist jetzt unter I.13 auch die Kindertagespflege aufgenommen worden. Das bedeutet, dass Kindertagespflegepersonen, die Notbetreuung machen, für ihre
eigenen Kinder auch Notfallplätze in Kita und Schule erhalten können.
>>> 11. Trägerschreiben Kindertagesbetreuung
>>> Notbetreuung: Liste der anspruchsberechtigten Berufe gültig ab 27.04.2020
>>> Notbetreuung: Eigenerklärung der
Eltern
22.04.2020
Kindertagespflege-Außenaktivitäten ab 27.4. erlaubt
In Berlin gelten weiterhin Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. In ihrem Newsletter 10/2020 weist die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie jedoch darauf hin, dass
pädagogisch begleitete Außenaktivitäten von Kleingruppen im Bereich der Kindertagesbetreuung ab Montag dem 27. April von der Kontaktbeschränkung ausgenommen sind.
22.04.2020
Kindertagesbetreuung ab dem 27.04.2020 - Erweiterung der Anspruchsberechtigten
Ab dem 27. April 2020 haben zunächst folgende Personengruppen Anspruch auf eine Betreuung in Kitas, Kindertagespflege und Schulen:
Eltern – systemrelevante Berufe
Alle Eltern, die in einem als systemrelevant anerkannten Beruf arbeiten (gemäß der überarbeiteten Liste der anspruchsberechtigten Berufe); die bisherige Zwei-Eltern-Regelung entfällt (d. h. der
Anspruch aller bisher im Rahmen der Notbetreuung bereits anspruchsberechtigten Kinder bleibt erhalten); sowie neu
Alleinerziehende
Alle Alleinerziehenden (hier definiert als Mütter oder Väter, die ledig, verwitwet, dauernd getrennt lebend oder geschieden sind und nicht mit einem anderen Erwachsenen, jedoch mit ihrem Kind
oder ihren Kindern in ständiger Haushaltsgemeinschaft zusammenleben).
Kinderschutz
Unabhängig von der beruflichen Situation der Eltern sind Kinder, für die Betreuung unter Gesichtspunkten des Kinderschutzes notwendig ist, mit einer Entscheidung des Jugendamtes/des Regionalen
Sozialen Dienstes (ggf. auch telefonisch) weiterhin anspruchsberechtigt. Dieses gilt auch für Kinder aus Familien mit besonders herausfordernden familialen Situationen. In diesen Fällen können
die Einrichtungen im Einzelfall Betreuungsangebote unterbreiten.
In jedem Fall bleibt der bisherige Vorrang der häuslichen Betreuung bestehen. Folglich gibt es weiterhin keinen Anspruch auf Notbetreuung, sofern es im Einzelfall eine Möglichkeit zur häuslichen
Betreuung gibt.
Die Schul- und Kitaleitungen und Kindertagespflegestellen entscheiden auf der Grundlage der Selbsterklärung.
>>> Aktuelle Liste der systemrelevanten Berufsgruppen gültig ab
27. April 2020
Quelle: www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/notbetreuung/
(22.04.2020 - 14:09)
22.04.2020
Empfehlungen zum Schutz von Beschäftigten und Kindern in Kindertageseinrichtungen vor einer Infektion mit dem neuartigen
Corona-Virus (SARS-CoV-2)
Die Unfallkasse hat Hygiene-Empfehlungen für Kindertageseinrichtungen veröffentlicht. Sie sind zwar auf die Kita ausgerichtet, geben aber auch Hinweise zum Verhalten in der
Kindertagespflege.
>>> Empfehlungen zum
Schutz von Beschäftigten und Kindern in Kindertageseinrichtungen vor einer Infektion mit dem neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2)
20.04.2020
9. Kita-Trägerinformation der Senatsverwaltung: Erweiterung der Notbetreuung ab dem 27.04.2020
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat das 9. Trägerschreiben für Kitas, das auch für die Kindertagespflege gilt, an die Fachberatungen der Jugendämter gemailt. Es wird von dort an die Kindertagespflegepersonen versandt.
17.04.2020
Die Notbetreuung geht weiter und wird erweitert
In der Pressemitteilung des Regierenden Bürgermeisters vom 16.4.2020 heißt es:
„Die Berliner Kitas bieten weiterhin eine Notbetreuung an. Diese wird stufenweise ab dem 27. April 2020 erweitert. Dieses Phasen-Modell wird mit Blick auf die epidemiologische Entwicklung
laufend bewertet und bei Bedarf angepasst. Als erster Schritt ist vorgesehen, dass mehr Berufsgruppen in die Ein-Eltern-Regelung fallen (es müssen nicht beide Elternteile in systemrelevanten
Berufen arbeiten) und auch Kinder aus Familien beziehungsweise von Alleinerziehenden in besonders herausfordernden Situationen die Notbetreuung besuchen können. Später werden weitere
Berufsgruppen benannt, die Zugang zur Notbetreuung erhalten, und es kehren die künftigen Schulanfänger und Schulanfängerinnen in die Kitas zurück. Danach wird es möglich sein, mit der
Eingewöhnung von neuen Kindern zu beginnen. Die Rückkehr zum Kita-Regelbetrieb ist zum Beginn des neuen Kita-Jahres am 1. August 2020 vorgesehen.
Das ist der Stand der Planungen, die sich aufgrund von aktuellen Erkenntnissen wieder verändern könnten.“
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier:
>>> Pressemitteilung auf www.berlin.de
Auf Twitter haben wir gestern angefragt, ob dies auch für die Kindertagespflege gilt. Heute kam die Antwort: Ja!
Die Pressekonferenz kann man sich hier ansehen:
>>> youtu.be (Senatorin Scheeres zur Kita ab ca. Min. 16:30 bis Min. 20:00)
Senatorin Scheeres: „Wenn wir über die Kita sprechen, geht es immer um die Kita und die Kindertagespflege.“ ...
Weitere Informationen der Senatsverwaltung werden sicherlich nächste Woche folgen.
17.04.2020
Ergänzende Kindertagespflege
Liebe Kolleg*innen der ergänzenden Kindertagespflege,
mit dieser Information wenden wir, der Kindertagespflege Landesverband Berlin e.V., uns direkt an Sie, die die ergänzende Kindertagespflege in Berlin anbieten. In den letzten Wochen und Monaten
haben uns auch Fragen aus Ihren Reihen in Bezug der weiteren Vergütung während der Corona-Krise und zur steuerlichen Behandlung erreicht. Sie finden hier auf unserer Homepage Informationen und
Tipps, die auch für Sie von Bedeutung sein könnten.
Hiermit möchten wir Ihnen explizit anbieten, dass wir auch für Sie eintreten, wie sie es unserem Leitbild entnehmen können.
Der Vorstand des Kindertagespflege Landesverbandes Berlin
16.04.2020
Geschäftsstelle telefonisch nicht zu erreichen
Die Geschäftsstelle des Kindertagespflege Landesverbands Berlin ist aufgrund der aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen zurzeit, telefonisch nicht zu erreichen. Sie können uns eine E-Mail schicken:
info@kindertagespflege-lv.berlin
Aktuelle Informationen werden wir natürlich weiterhin für Sie auf der Homepage veröffentlichen.
Bleiben Sie gesund!
14.04.2020
Unterstützung für Eltern, die wegen der Betreuung ihrer Kinder vorübergehend nicht arbeiten
können
Die Ausbreitung des Coronavirus verursacht große organisatorische und finanzielle Probleme: Eltern müssen wegen Kita- und Schulschließungen die Betreuung ihrer Kinder selbst organisieren, können
ihrer Arbeit nicht in vollem Umfang nachgehen, sind in Kurzarbeit oder haben wegen ausbleibender Aufträge gravierende Einkommenseinbußen.
Erwerbstätige Sorgeberechtige, die wegen der Betreuung ihrer Kinder vorübergehend nicht arbeiten können, haben Anspruch auf Entschädigung.
Wenn ein Kind in Vollzeitpflege nach § 33 des Achten Buches Sozialgesetzbuch in den Haushalt aufgenommen wurde, steht der Anspruch auf Entschädigung statt dem Sorgeberechtigten den Pflegeeltern
zu.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: >>>
www.bmas.de
Eine Übersicht zu finanziellen Hilfen und Unterstützungsangeboten für Familien finden Sie auf der Homepage der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie: >>> www.berlin.de/sen/bjf
09.04.2020
Familiensenatorin dankt für das Engagement
>>> Dankesschreiben der Familiensenatorin vom 9. April 2020
09.04.2020
Kindertagespflege nach der angeordneten Schließung - Schreiben an die Gesundheitssenatorin
Sehr geehrte Frau Senatorin Kalayci,
noch einmal wenden wir uns als Landesverband für Kindertagespflege in Berlin an Sie.
Mit Freude sehen wir dem Beginn unserer Arbeit nach der angeordneten Schließung der Kindertagespflegestellen in Folge der aktuellen Corona-Pandemie entgegen, jedoch mischt sich auch Sorge um die
Gesundheit der uns anvertrauten Kinder und unserer Kollegen dazu, denn es besteht weiter eine erhöhte Ansteckungsgefahr.
Aus Erfahrung unserer langjährigen Arbeit wissen wir, dass gerade Kleinstkinder, Kinder der Altersgruppe welche wir betreuen, oft mit Schnupfen, Husten und anderen Erkältungssymptomen in die
Betreuung gebracht werden. Wie bekannt ist, sind dies auch Symptome der Erkrankung mit dem neuartigen Corona-Virus, uns ist es nicht möglich, dies von einer harmlosen Erkältung zu unterscheiden.
Es besteht eine Ansteckungsgefahr für die anderen Kinder und für die Kindertagespflegeperson, da Kleinkinder sich nicht an die Hygienevorschriften halten können.
Viele Kindertagespflegepersonen gehören den Risikogruppen an, sei es das Alter oder seien es Vorerkrankungen.
Wir finden es auch nicht pädagogisch und empathisch, Kindern mit Mundschutz zu begegnen, in diesem Alter sind Kinder auf die Mimik ihres Gegenübers angewiesen, es ist nicht möglich Kinder in
einem Mindestabstand von 1,5 Metern zu wickeln oder zu füttern.
Wir möchten sie daher bitten, den Kindertagespflegepersonen eine Antikörperbestimmung zu ermöglichen und den Eltern Material in die Hände zu geben, aus welchem deutlich hervor geht, dass Kinder
in der Zeit der Corona-Pandemie mit Erkältungssymptomen keine Betreuungseinrichtungen besuchen dürfen.
Des Weiteren bitten wir um einen Hinweis, wo und wie wir Desinfektionsmittel und medizinischen Mundschutz erhalten.
07.04.2020
Notfallbetreuung in Kindertagespflege
Die Senatsverwaltung hat neue Informationen zur Notfall-Betreuung herausgegeben.
Diese erweitern die Liste der anspruchsberechtigten Berufe und sind insofern auch für Kindertagespflegepersonen relevant.
>>> Schreiben an alle Träger von
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen vom 07.04.2020
>>> Übersicht über die systemrelevanten Bereiche Kita- und /oder Schulnotbetreuung (gültig ab 08.04.2020)
>>> Elternerklärung zur
Notwendigkeit der Notbetreuung in Kita und Kindertagespflege
26.03.2020
2. Information zur angeordneten Schließung aller Kindertagespflegestellen im Land Berlin in Folge der aktuellen
Corona-Pandemie
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat neue Informationen für Kindertagespflegepersonen mit Vorgaben zur Notbetreuung herausgegeben:
>>> PDF-Dokument: 2. Information
zur angeordneten Schließung aller Kindertagespflegestellen im Land Berlin in Folge der aktuellen Corona-Pandemie vom 25.03.2020
>>> PDF-Dokument: Notwendigkeit
der Notbetreuung in Kindertagespflege - Erklärung der Eltern vom 25.03.2020
Zur Tätigkeitsverpflichtung der Kindertagespflegepersonen heißt es unter Punkt 7:
„Die unabhängig von der Schließung bestehende Tätigkeitsverpflichtung der Kindertagespflegepersonen, laut Vertrag, muss unter Beachtung der besonderen Lage umgesetzt werden. Alle
Tagespflegestellen sind Teil des Notsystems. Machen Sie sich bewusst, dass die Notbetreuung wertvolle Arbeitskräfte für das Aufrechterhalten unserer Gesellschaft sichert. Das könnte im Ernstfall
auch für Sie und Ihre Familie wertvoll sein.
Sofern es in einer Kindertagespflegestelle temporär keinen Bedarf für Notbetreuung gibt, bleibt die Kindertagespflegestelle als Teil des Notbetreuungssystems in Bereitschaft um Kinder
aufzunehmen; diesbezügliche Absprachen treffen Sie bitte mit Ihrem Jugendamt. Sichern Sie Ihre Erreichbarkeit für das Jugendamt und die Eltern innerhalb der üblichen Öffnungszeiten zu.
Wenn Ihre Kindertagespflegestelle aufgrund des Coronavirus geschlossen wird und Sie Kinder in Notfallbetreuung haben, die weiter betreut werden dürfen, benötigen diese Kinder einen
Vertretungsplatz. Bitte melden Sie dies sofort Ihrem zuständigen Jugendamt, so dass die Vertretung organisiert werden kann.
Es wird empfohlen, dass Tagespflegepersonen, die keine Kinder in Notbetreuung haben, durchgehend für den Bezirk als Reserve für die Notbetreuung zur Verfügung stehen. Dafür führen die
Fachberatungen Ihres Bezirkes eine Liste, welche Kindertagespflegepersonen zur Verfügung stehen.
Kindertagespflegepersonen, die z. B. im Verbund, im Haushalt der Eltern oder in angemieteten Räumen arbeiten und Notfallbetreuung machen, sollen ihre Pflegeerlaubnis mit sich führen, als eine
Art Nachweis, dass sie systemrelevante Arbeit leisten. Bei ergänzender Kindertagespflege soll der jeweilige Pflegevertrag als Nachweis dienen.“
24.03.2020
Finanzierung der Kindertagespflege während der Corona-Schutzmaßnahmen scheint gesichert
Die Senatorin Sandra Scheeres teilte heute (24.03.2020) auf Twitter mit:
„Die Entgeltfinanzierung der Kitaträger und Träger der Hortbetreuung ist trotz der Corona-Krise gesichert. Darauf haben die Finanzverwaltung und wir uns verständigt. Sie bekommen die Entgelte
in der bisher vereinbarten Höhe, wenn nicht sofort vom Bund, dann vom Land. Auch wenn sie jetzt weniger Kinder betreuen. Dafür steht das Land mit einem Schutzschirm ein. Kitas, Horte,
Kindertagespflege und Schulen haben in der aktuellen Situation eine besondere Last zu tragen. Sie sichern die Notbetreuung, die Voraussetzung dafür ist, dass Krankenhäuser, Polizei, Feuerwehr,
die Lebensmittelversorgung und andere für unser Leben zentrale Bereiche funktionieren. Für diese außergewöhnliche Leistung möchte ich allen Beteiligten erneut herzlichst Danken!“
Quelle: https://twitter.com/SenBJF/status/1242457376164282368
Eine Entscheidung, die wir sehr begrüßen und die uns etwas mehr Sicherheit gibt.
23.03.2020
Wir unternehmen sämtliche Anstrengungen, um in der Corona Krise die Berliner Kindertagespflege zu
retten.
Seit dem 18.3.2020 ist per Verordnung verboten, Berliner Kindertagespflegestellen zu öffnen, wenn keine Notfallbetreuung angeboten wird.
Diese Situation haben wir uns nicht ausgesucht, auch wenn sie unumgänglich war.
Das führt zu großer Verunsicherung, großen Existenzängsten bis hin zu psychischen Problemen bei vielen Tagespflegepersonen.
Trotzdem Vertreter des Kindertagespflegelandesverbands noch am 17.3.2020 mit Vertretern der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zu einem Gesprächstermin zusammengekommen waren, konnte die Weiterbezahlung für die Kindertagespflege nicht geklärt werden. Dafür muss die Finanzverwaltung zustimmen. Das war bis dato nicht passiert.
Man hat uns aber versichert, dass alle daran interessiert sind, dass die Berliner Kindertagespflege als Betreuungsangebot nicht wegen der Pandemie Krise wegbricht.
Wir haben alle nötigen Senatsverwaltungen, Interessenverbände und Entscheidungsträger wie z.B.
angeschrieben und eindringlich darum gebeten, uns zu unterstützen und die Weiterbezahlung der Kindertagespflege schnellstens zu sichern.
Wir gehen davon aus, dass das Land Berlin uns auch nach der Corona Krise braucht, und daher in unserem Sinne entscheiden muss. Wir sind weiter dran und werden umgehend informieren, wenn neue Entscheidungen getroffen wurden.
Wir tun alles dafür.
Angelika Sauermann (Vorsitzende),
Ursula Lehmann (stellvertr. Vorsitzende)
und Team
18.03.2020
Schreiben der Senatsverwaltung zum Umgang mit der Schließung aller Berliner
Kindertagespflegestellen
Die Senatsverwaltung hat erste Informationen zum Umgang mit der Schließung aller Berliner Kindertagespflegestellen erstellt:
Eine Notbetreuung sollte angeboten werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
17.03.2020
Corona: Auch Kindertagespflegestellen in Berlin schließen ab Mittwoch, 18.3.2020
Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 17.03.2020:
Angesichts der Corona-Pandemie werden auch die Kindertagespflegestellen im Land Berlin geschlossen. Das hat der Berliner Senat in seiner heutigen Sitzung beschlossen.
Die Schließung der Kindertagespflegestellen fällt unter die „Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin“. Diese wird laufend an die
besonderen Erfordernisse der Corona-Eindämmungsstrategie angepasst. Schulen und Kitas sind in Berlin bereits seit heute bis zum Ende der Osterferien geschlossen.
Die Kindertagespflegestellen schließen ab Mittwoch, 18.3.2020, für die reguläre Betreuung. Ebenso wie Kitas und Schulen müssen auch sie eine Notbetreuung für Kinder von Eltern in systemrelevanten
Berufen ermöglichen, wenn diese die Betreuung ihrer Kinder nicht anders organisieren können. Informationen dazu erfolgen im Lauf des morgigen Tages. In Berlin werden rund 5.700 Kinder in
Kindertagespflegestellen betreut.
Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Um die Corona-Pandemie einzudämmen, müssen wir die sozialen Kontakte noch weiter reduzieren. Kindertagespflegestellen betreuen
überwiegend kleine Gruppen. Dennoch ist ein Risiko nicht auszuschließen. Wir kommen mit diesem Schritt zugleich der Bitte von vielen Tagesmüttern nach. Ich setze auf das Verständnis der
betroffenen Familien. Die Schließung ist im Interesse der Gesundheit aller Berliner und Berlinerinnen.“
Quelle: https://www.berlin.de/sen/bjf/service/presse/pressearchiv-2020/pressemitteilung.908199.php
13.03.2020
Schul- und Kita-Schließungen in Berlin
Der Senat ist am 13. März um 14 Uhr zusammengekommen, um über weitere Corona-Maßnahmen zu beraten. Welche Beschlüsse und Maßnahmen umgesetzt werden, erfahren Sie auf der Homepage der
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie:
https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/
06.03.2020
Neueste Informationen zur steuerlichen Behandlung der Entgelte in der Kindertagespflege
Hiermit informieren wir Sie darüber, dass die hohen Nachforderungen der einzelnen Finanzämter an Kindertagespflegepersonen aus den vergangenen Jahren zum großen Teil aus Missverständnissen durch die Datenübermittlung an die ZfA erfolgt sind.
In einer Stellungnahme wurde unsere Recherche (wie bereits am 10. Dezember 2019 von uns veröffentlicht) von einer Fachanwältin für Verwaltungsrecht erklärt und bestätigt.
Es besteht jetzt die Möglichkeit, dieses Schreiben zur eigenen Verwendung zu nutzen.
>>>
Stellungnahme zur steuerlichen Behandlung der Entgelte in der Kindertagespflege
05.03.2020
Informationsschreiben zum Coronavirus
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat ein Schreiben mit Informationen zum Coronavirus (COVID-19) für Angebote der Kinder- und Jugendhilfe erstellt.
Seite 4 ist direkt für die Kindertagespflege.
Informationen zu Coronavirus (COVID-19) für Angebote der Kinder- und Jugendhilfe
(PDF,
Stand 03.03.2020)
03.03.2020
Wichtige Informationen zum Coronavirus für Kitas, Kindertagespflege und Jugendhilfeeinrichtungen
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie informiert auf ihrer Homepage über Verhaltensweisen in Bezug auf das Coronavirus und über das Angebot einer Hotline. Wenn Sie Fragen haben,
finden Sie hier eventuell die Antworten:
>>>
www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/wichtige-infos-fuer-kitas-kindertagespflege-und-jugendhilfeeinrichtungen
>>> www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/
Als Kindertagespflege Landesverband Berlin e.V. können wir Ihnen darüber hinaus keine Fragen zum Coronavirus beantworten.
Sobald wir weitere Informationen erhalten, informieren wir Sie selbstverständlich.
03.03.2020
Masernschutz in der Kindertagespflege
Das Masernschutzgesetz ist zum 1.3.2020 in Kraft getreten. Auch wenn noch nicht alle Fragen geklärt sind, z. B. die zur Impfpflicht von Angehörigen, hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Familie jetzt grundlegende Informationen zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes in der Kindertagespflege herausgegeben:
>>> Masernschutz in der Kindertagespflege - Informationen der Senatsverwaltung BJF
07.02.2020
Kindertagespflege in Berlin:
Fester Bestandteil des GUTE-KiTa-Gesetzes oder Restebude auf Ramschniveau?
Schriftliche Anfrage vom 18.09.2019 Maik Penn (CDU)
>>> Drucksache 18/21071
Kindertagespflege in Berlin (I):
Nachfragen zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 18/21071
Schriftliche Anfrage vom 08.01.2020 Maik Penn (CDU)
>>> Drucksache 18/22041
Kindertagespflege in Berlin (II):
Provozierter Existenzverlust durch Steuerrückzahlung?
Schriftliche Anfrage vom 08.01.2020 Maik Penn (CDU)
>>> Drucksache 18/22042
Kindertagespflege in Berlin (III):
An welcher Branche orientiert sich die Entlohnung und die Tätigkeitsanforderung?
Schriftliche Anfrage vom 08.01.2020 Maik Penn (CDU)
>>> Drucksache 18/22043
Kindertagespflege in Berlin (IV):
Vertretungsmodelle konzeptlos, ziellos und nutzlos?
Schriftliche Anfrage vom 08.01.2020 Maik Penn (CDU)
>>> Drucksache 18/22044
Kindertagespflege in Berlin (V):
Ist die Kindertagespflege nur eine Billigvariante von Kitas?
Schriftliche Anfrage vom 08.01.2020 Maik Penn (CDU)
>>> Drucksache 18/22045
Kindertagespflege in Berlin (VI):
Bieten Rechtsgrundlagen und Ausführungsvorschriften ausreichende Planungssicherheit?
Schriftliche Anfrage vom 08.01.2020 Maik Penn (CDU)
>>> Drucksache 18/22046
Kindertagespflege in Berlin (VII):
Gleiche Behandlung bei gleicher Arbeit?
Schriftliche Anfrage vom 08.01.2020 Maik Penn (CDU)
>>> Drucksache 18/22047
Kindertagespflege in Berlin (VIII):
Arbeitszeit- und Entgeltberechnung
Schriftliche Anfrage vom 08.01.2020 Maik Penn (CDU)
>>> Drucksache 18/22048
Kindertagespflege in Berlin (IX):
Benachteiligung bei Weiterbildungsangeboten?
Schriftliche Anfrage vom 08.01.2020 Maik Penn (CDU)
>>> Drucksache 18/22049
Kindertagespflege in Berlin (X):
Ist die Studie "Reflexion der Arbeitsbedingungen in der Tagespflege" Grundlage für Anpassungen?
Schriftliche Anfrage vom 08.01.2020 Maik Penn (CDU)
>>> Drucksache 18/22050
Kindertagespflege in Berlin (XI):
Nichtaufnahme in Kita-Navigator: Ignoranz und bewusste Fehlinformation?
Schriftliche Anfrage vom 08.01.2020 Maik Penn (CDU)
>>> Drucksache 18/22051
07.02.2020
Wird ein einjähriges Kind in einer Tagesgroßpflegestelle betreut, in der neben der Mutter des Kindes eine zweite Tagespflegeperson tätig ist, schließt das die Förderung nicht von vornherein aus.
Allerdings muss das Kind rechtlich und tatsächlich ausschließlich dieser anderen Tagespflegeperson zugewiesen sein. Dies hat das Oberverwaltungsgericht mit nunmehr bekanntgegebenem Eilbeschluss
vom 29. Januar 2020 entschieden.
Nachdem dem Jugendamt der Stadt Bielefeld bekannt geworden war, dass die Mutter des in einer Tagesgroßpflegestelle geförderten Kindes in gemeinsam genutzten Räumlichkeiten gleichfalls als
Tagespflegeperson tätig war, hob sie ihren gegenüber den Eltern des betreuten Kindes ausgesprochenen Bewilligungsbescheid über die Förderung der Tagespflege bezogen auf die gewählte
Tagespflegeperson unter Anordnung der sofortigen Vollziehung auf. Den dagegen gerichteten Eilantrag der Antragsteller lehnte das Verwaltungsgericht Minden ab; es sah die vereinbarte Betreuung des
Kindes durch die Kollegin der Mutter als Scheingeschäft an. Die hiergegen eingelegte Beschwerde hatte Erfolg.
In der Begründung heißt es u.a.: Nach den gesetzlichen Vorgaben liege eine Tagesgroßpflege nur dann vor, wenn eine vertragliche und pädagogische Zuordnung des einzelnen Kindes zu einer bestimmten
Tagespflegeperson gewährleistet sei. Diese Zuordnung sei bei professionellem Berufsverständnis - trotz der zweifellos bestehenden besonderen Bindung des Kindes zu seiner Mutter - auch dann ohne
weiteres möglich, wenn die Kindesmutter als weitere Tagespflegeperson für andere Kinder in denselben Räumlichkeiten tätig sei. Die Prüfung und Überwachung der entsprechenden Zuordnung sei Sache
des jeweiligen Jugendamtes.
Der Beschluss ist unanfechtbar.
Mehr dazu auf der Homepage des Bundesverbandes Kindertagespflege unter „Aktuelles“:
>>> www.bvktp.de
04.02.2020
Der Kindertagespflege Landesverband Berlin e.V. informiert über die aktuelle Situation bezüglich der Zahlungsübersichten 2019 und der noch im Abstimmungsprozess befindlichen Ausführungsvorschrift zur Kindertagespflege:
Die Gelder für die mittelbar pädagogische Arbeit sind am Ende des Jahres 2019 rückwirkend in Höhe von 46 € pro Kind pro Monat ausgezahlt worden. Dieser Betrag wird sich mit der neuen
Ausführungsvorschrift zur Kindertagespflege erhöhen und nach in Kraft treten rückwirkend bezahlt und zukünftig monatlich ausgezahlt.
Der Entwurf der Ausführungsvorschrift ist nach Abstimmung mit der Senatsfinanzverwaltung am 12.12.2019 an die Jugendämter geschickt worden. Am 13.12.2019 wurden die Interessenverbände der
Tagespflegepersonen, auf deren Wunsch hin, am Verfahren beteiligt. Wegen der Weihnachtsferien hatten alle Beteiligten Zeit, bis zum 14.1.2020 ihre Änderungsbedarfe anzumelden. Diese sind nun
erfasst und ausgewertet worden. Ein veränderter Entwurf der Ausführungsvorschrift mit Änderungsbedarfen und Wünschen der Beteiligten, besonders im Hinblick auf die Vergütung der
Sozialversicherungsanteile, ist jetzt wieder im Abstimmungsprozess mit der Senatsfinanzverwaltung.
Sind diese Abstimmungen erfolgt, geht der Vorgang in den Zeichnungsweg und dann zur Veröffentlichung in das Amtsblatt. Die Änderungen werden rückwirkend zum 1.1.2020 in Kraft treten.
Parallel dazu laufen die Gespräche mit den Fachleuten für das computergestützte Zahlungssystem, das in Folge der Änderungen angepasst werden muss.
Die im Januar 2020 zugesendeten Zahlungsübersichten für 2019 sind fehlerhaft und daher ungültig. Korrigierte Zahlungsübersichten werden erstellt und zugesandt.
Unser besonderer Hinweis zur steuerlichen Behandlung!!!
Wie bereits von uns im Dezember hingewiesen, sind die Sozialversicherungspauschalen in unseren Betreuungsentgelten inkludiert und werden nicht den Tagespflegepersonen im nach hinein erstattet.
Dies wird erst im Jahre 2020 erfolgen.
27.01.2020
Zum 01. März 2020 tritt das Masernschutzgesetz in Kraft. Das hat auch Auswirkungen auf die Kindertagespflege.
Der Bundesverband für Kindertagespflege e.V. hat auf seiner Homepage einige Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs) für Kindertagespflegepersonen zusammengestellt:
>>> www.bvktp.de
20.01.2020
Für alle, die mitmachen wollen:
Die Kindertagespflegestellen, die am 16. Mai öffnen möchten, melden sich bitte beim Kindertagespflege Landesverband Berlin e.V.: ktp@kindertagespflege-lv.berlin
Die E-Mail-Adresse wurde speziell für den Tag der offenen Tür eingerichtet.
Folgende Informationen muss die E-Mail enthalten:
Die Angaben werden, nach Bezirken geordnet, auf der schon bestehenden Webseite veröffentlicht: www.guck-an-kindertagespflege.de
ACHTUNG: Wer im letzten Jahr schon dabei war und wieder mitmachen möchte, muss sich nicht noch einmal anmelden. Wer aber 2020 nicht teilnehmen kann, der melde sich bitte beim Kindertagespflege Landesverband Berlin e.V. per Mail ab: ktp@kindertagespflege-lv.berlin
Werbematerial und alle weiteren Infos können über die jeweiligen Bezirksgruppen angefordert werden (Verteilung beim Treffen der Überbezirklichen Gruppe).
Die Öffnungszeit von 14:00 bis 18:00 Uhr am 16. Mai 2020 ist für alle verbindlich!
Wir freuen uns auf einen erfolgreichen 7. Tag der offenen Tür in der Berliner Kindertagespflege und wünschen allen viel Spaß.
Kindertagespflege Landesverband Berlin e.V.