10.12.2019
Nach umfangreichen Recherchen an Hand von Steuerbescheiden unserer Kollegen kamen wir auf eine Ungereimtheit, uns ist aufgefallen, dass die hälftigen Sozialversicherungszuschüsse, wie in der Jahresübersicht ausgewiesen, als zusätzliches Einkommen angesehen wurden.
In den Fällen, wo sich Tagesmütter an uns gewendet haben und wir mit Ihnen gemeinsam den Einspruch erstellt haben mit dem Hinweis, dass die hälftige Erstattung als Zahlung zusätzlich zum Entgelt
angerechnet und sich somit das Einkommen um diese Summe erhöht haben könnte, dies aber nicht der Fall ist, da die Pauschalen ja zu 100% im Entgelt enthalten sind und ja bereits als Einkommen
erklärt wurden, erhielten die Tagesmütter einen neuen Bescheid, in dem die Steuerlast wesentlich geringer ausfiel.
Deshalb unser Tipp: Bei einer sehr hohen Nachzahlung oder der Unklarheit, weshalb dies in den Jahren 2017 und 2018 der Fall ist, sollte man bei seinem zuständigen Finanzamt
nachfragen, ob eventuell dieses Missverständnis vorliegen könnte. Die Bearbeiter im Finanzamt haben an zu bearbeitenden Unterlagen lediglich das von Ihnen erklärte Einkommen via Elsterformular,
die Bescheinigungen der Krankenkassen, der Rentenversicherungen und vom Senat eine Meldung über die hälftigen SV-Zuschläge. Aus keinem dieser Bescheinigungen geht hervor, dass in unserem Entgelt
die SV-Pauschalen inkludiert sind und somit können sie es auch nicht wissen.
10.12.2019
Der Kindertagespflege Landesverband Berlin e.V. begrüßt es sehr, dass das Geld für die mittelbar pädagogische Arbeit in der Berliner Kindertagespflege für das gesamte Jahr 2019 mit der
Dezemberbezahlung 2019 von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie über die Jugendämter noch dieses Jahr ausgezahlt wird (es sei denn die Kindertagespflegeperson hat aus besonderen
Gründen darauf verzichtet).
Diese Summe muss natürlich als Einnahme bei der Gewinnermittlung, bzw. dem zu versteuernden Einkommen angegeben werden. Damit niemand in große Not kommt, empfehlen wir allen, die keine Rücklagen
geschaffen haben oder schaffen konnten, sich einen entsprechenden Teil (ca. 50%) des ausgezahlten Betrages für die Steuerzahlung zurückzulegen.
09.12.2019
Zum Jahreswechsel wird es wieder zahlreiche Änderungen geben. So werden z.B. zum 01.01.2020 wieder die Rechengrößen für die Sozialversicherungsbeiträge und der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer angepasst.
Weitere Informationen auf der Homepage des Bundesverbandes für Kindertagespflege:
20.11.2019
Die Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und der Hessische Minister für Soziales und Integration, Kai Klose, haben heute den Bund-Länder-Vertrag zur Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes für das Land Hessen unterzeichnet. Es ist der 16. Vertrag zwischen dem Bund und einem Bundesland zur Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes. Damit sind die Verträge zwischen dem Bund und allen Bundesländern geschlossen und der Überweisung der Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz an die Länder steht nichts mehr im Wege.
Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund die Länder bis 2022 mit rund 5,5 Milliarden Euro bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur Entlastung der
Eltern bei den Gebühren. Jedes Bundesland hat seine eigenen Stärken und Entwicklungsbedarfe. Darum ist das Gesetz wie ein Instrumentenkasten aufgebaut: Die Länder entscheiden selbst, in welche
der insgesamt 10 Handlungsfelder und Maßnahmen investiert werden soll. In einem Vertrag halten der Bund und das jeweilige Bundesland fest, wie das Gute-KiTa-Gesetz vor Ort umgesetzt werden soll
und wie es die jeweils eingesetzten Landesmittel ergänzt. Die finanzielle Beteiligung des Bundes soll auch über 2022 hinaus fortgesetzt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier: www.bmfsfj.de/gute-kita-gesetz
Quelle: Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums vom 20.11.2019
19.11.2019
Anlässlich des Internationalen Tages der Kinderrechte am 20. November 2019 hat das Statistische Bundesamt (Destatis) exemplarisch Fakten zur Situation der rund 13,6 Millionen minderjährigen
Kinder und Jugendlichen in Deutschland für das Jahr 2018 zusammengetragen. Im Jahr 2018 waren 2,4 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. Im
Vergleich zum Vorjahr waren das 6 % weniger. Gleichzeitig haben die Jugendämter bei rund 50.400 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung aufgrund von Gewalt oder Vernachlässigung
festgestellt, 10 % mehr als 2017.
30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention
Am 20. November 1989 – also vor 30 Jahren – hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Übereinkommen über die Rechte des Kindes angenommen: die UN-Kinderrechtskonvention. Sie besteht
aus insgesamt 54 Artikeln, die minderjährigen Kindern und Jugendlichen grundlegende Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte zusichern. Unter anderem ist dort das Recht auf Familie, Fürsorge und
ein sicheres Zuhause festgehalten. Auch wenn der Großteil der Kinder und Jugendlichen in Deutschland mit mindestens einem Elternteil in einer der rund 8,0 Millionen Familien zusammenwohnt, ist
dies nicht für alle Kinder selbstverständlich.
Das Recht auf eine Familie, Fürsorge und ein sicheres Zuhause
Wird ein Kind vorübergehend oder dauerhaft von seiner Familie getrennt, sichert die Kinderrechtskonvention den Betroffenen verschiedene alternative Formen von Betreuung zu. So waren 95.000 Kinder
oder Jugendliche im Jahr 2018 in einem Heim untergebracht. Weitere 81.400 Kinder oder Jugendliche lebten in einer Pflegefamilie, darunter 28 % in Verwandten- und 72 % in Fremdpflege.
Können, dürfen oder wollen die Eltern das Kind nicht selbst groß ziehen, besteht – sofern dies dem Kindeswohl dient – die Möglichkeit einer Adoption: Von den rund 3.700 Adoptionen im Jahr 2018
wurde der Großteil, (61 %) von Stiefeltern vorgenommen. In 171 Fällen (5 %) handelte es sich um eine internationale Adoption.
Recht auf Leistungen der sozialen Sicherheit und angemessene Lebensbedingungen
In Artikel 26 und 27 der UN-Kinderrechtskonvention ist zudem das Recht jeden Kindes auf einen Lebensstandard festgehalten, der ihn in seiner körperlichen und sozialen Entwicklung fördert. Nach
der EU-weiten Haushaltserhebung EU-SILC (European Survey on Income and Living Conditions) waren in Deutschland im Jahr 2018 mit 17,3 % etwas weniger Kinder und Jugendliche von Armut und sozialer
Ausgrenzung bedroht als im Vorjahr (18,0 %) – es konnten sich auch wieder mehr Haushalte mit Kindern eine einwöchige Urlaubsreise leisten: Während 2017 noch 15,5 % der in Haushalten mit Kindern
lebenden Personen angaben, dass dies für sie finanziell nicht möglich sei, waren es zuletzt 13,4 % dieser Personen.
Schutz vor Gewalt, Misshandlung, Missbrauch und Verwahrlosung
Nach der UN-Kinderrechtskonvention stehen Kinder unter dem besonderen Schutz des Staates. Im Jahr 2018 haben die Jugendämter in Deutschland im Rahmen ihres Schutzauftrages bei rund 50.400 Kindern
und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung aufgrund von Vernachlässigung, psychischer, körperlicher oder sexueller Gewalt festgestellt – das waren 10 % mehr als im Vorjahr.
2018 wurden in diesem Zusammenhang auch mehr Minderjährige in Deutschland zu ihrem Schutz in Obhut genommen: In rund 6.200 Fällen haben die Jugendämter Kinder oder Jugendliche aufgrund von
Misshandlungen, in 6.000 wegen Vernachlässigungen und in 840 Fällen aufgrund von sexueller Gewalt zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut genommen. Weil eine Gefährdung des Kindeswohls anders
nicht abzuwenden war, haben die Familiengerichte 2018 zudem in rund 7.500 Fällen einen vollständigen und in weiteren 8.500 Fällen einen teilweisen Entzug der elterlichen Sorge angeordnet.
Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. N 010 vom 19.11.2019
18.11.2019
Was kann ich tun, wenn mein Finanzamt Steuerforderungen sofort haben will und mit Pfändungen droht?
Von einigen Tagespflegepersonen hören wir, dass das zuständige Finanzamt mit sofortigen Steuerforderungen und Pfändungen droht. Obwohl die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in
einem Schreiben vom 30.08.2019 mitteilte, dass es im Einvernehmen mit der Finanzverwaltung die Möglichkeit gibt, einen Stundungsantrag zu stellen und dies darzulegen, wenn die Zahlungen für den
Schuldner zum Zeitpunkt der Fälligkeit eine erhebliche Härte bedeutet.
Auf der Impulse Veranstaltung vom 16.11.2019 mit Evelyn Kubsch von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sagte sie zu diesem Thema, dass in dem Fall hoher Nachforderungen seitens
des Finanzamtes, unbedingt eine Begründung stehen muss, die folgende Argumente beinhalten sollte:
Die Forderungen bedeuten eine erhebliche finanzielle Härte für mich (§ 222 AO).
Ich hatte keine Möglichkeit, mich auf diese hohen Nachzahlungen einzustellen und habe infolgedessen auch keine Rücklagen gebildet.
Ich bitte freundlichst um eine wohlwollende Stundung, wie mir von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in meiner Tätigkeit als Kindertagespflegeperson zugesichert wurde (die ich
durch die finanziellen Schwierigkeiten vielleicht sogar aufgeben müsste).
Aus folgenden Gründen versichere ich Ihnen, dass ich nicht in der Lage bin, hohe Steuernachforderungen in einer Summe zu bezahlen.
Ich bin ... z.B. ... alleinerziehend, habe persönliche Kredite, das Girokonto ist weit im Minus, hohe persönliche Belastungen ...
Es ist wichtig, den Widerspruch aufrecht zu erhalten.
Man kann noch das >>>Schreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 30.8.2019 (2 Seiten), das an alle Tagespflegepersonen herausgegangen ist, anfügen.
Der Kindertagespflege Landesverband Berlin e.V. beschäftigt sich weiterhin mit dieser Problematik.
Angelika Sauermann
Vorsitzende Kindertagespflege Landesverband Berlin e.V.
15.11.2019
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie bestätigt die ersten Veränderungen in der Bezahlung von Tagespflegepersonen.
Lange schon wünscht sich der Kindertagespflege Landesverband, vormals im Arbeitskreis zu Förderung von Pflegekindern e.V. angesiedelt, diese wertvolle Arbeit von Tagespflegepersonen, zu
honorieren.
Schon rückwirkend ab Januar 2019 wird für die mittelbar pädagogische Arbeit in der Kindertagespflege ein Betrag von 46,00 € pro Kind pro Monat aus dem Gute-Kita-Gesetz an Berliner
Kindertagespflegepersonen bezahlt.
Dieses Geld soll für die vergangenen Monate mit der Dezemberanweisung ausgezahlt werden.
Ab Januar 2020 werden die neuen Zuschläge an die monatlichen Bezahlungen gekoppelt.
WICHTIG: Tagespflegepersonen, die aus persönlichen Gründen diesen Zuschlag für 2019 nicht erhalten möchten, sollten dies bis zum 23.11.2019 ihrem zuständigen Jugendamt bekannt
geben.
Nähere Einzelheiten können aus dem Schreiben der Senatsverwaltung entnommen werden:
>>> Aufnahme der mittelbar pädagogischen Arbeit in die AV Kindertagespflege (PDF)
>>> Anschreiben der Senatsverwaltung an alle Kindertagespflegepersonen
(PDF)
Der Kindertagespflege Landesverband e.V. begrüßt diese neuen Zuschläge für die immer größeren Qualitätsanforderungen. Es zeigt die Anerkennung und Wertschätzung der Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Familie für die Arbeit von Kindertagespflegepersonen in Berlin.
Angelika Sauermann
Vorsitzende Kindertagespflege Landesverband Berlin e.V.
15.11.2019
Zur Novembersitzung 2019 des LJHA ist der Kindertagespflege Landesverband Berlin e.V. vom Vorsitzenden in die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eingeladen worden. Er begrüßte
unsere Teilnahme.
Es haben Vertreter aus verschiedenen Bereichen teilgenommen, wie z.B. vom Landeselternausschuss, vom Daks, von der AWO, von der Caritas, diverse Kita-Träger und der Senatsverwaltung.
Wichtige Themen waren
- Sprachförderung für Nicht-Kita-Kinder gemäß § 55 des Schulgesetz
- Sachstand frühe Bildung
- Umsetzung Gute-Kita-Gesetz
- Schulrückstellung
- Verschiedenes
Für die Kindertagespflege waren u.a. die Informationen aus der aktuellen Lage in der Sprachförderung, Sprachstandserhebung und Schulrückstellungen interessant. Da der Kindertagespflege
Landesverband e.V. sich für die Betreuung von Kindern von 0-6 Jahren in Verbundpflegen einsetzt, konnten wir einbringen, dass gerade in der Kindertagespflege diese individuelle Förderung äußerst
wertvoll für die Sprachentwicklung von Kindern ist.
Zum Gute-Kita-Gesetz wurde bemerkt, dass die Berliner Senatsverwaltung sich intensiv dafür einsetzt, dass die Gelder für die Bezahlung der mittelbar pädagogischen Arbeit in der Berliner
Kindertagespflege noch dieses Jahr ausgezahlt werden, obwohl zwei Bundesländer noch nicht unterschrieben haben. Dieses ist aber Voraussetzung, damit der Bund die Gelder an die Länder
freigibt.
Unter Verschiedenes wurde der kürzlich online gestartete KiTa-Navigator vorgestellt. Es gibt noch generelle Probleme beim Einpflegen der Daten. Wir wiesen auf die fehlende Implementierung der
Kindertagespflege hin und stellten die Frage, wie „mit dieser Lücke“ umgegangen wird. Dieses wurde von den Ausschussmitgliedern als wichtiger Hinweis aufgenommen und beim nächsten Termin soll es
eine Antwort geben.
Die Sitzung im LJHA war sehr informativ und auch konstruktiv für den Landesverband Kindertagespflege e.V. und wir freuen uns auf weitere Treffen.
Uschi Lehmann
Stellvertretende Vorsitzende
Kindertagespflege Landesverband Berlin e.V.
08.11.2019
Eine Veranstaltung mit dem Bundesverband für Kindertagespflege und der Friedrich Naumann Stiftung
Hochspannend war die Zusammensetzung der Teilnehmer*innen dieser Veranstaltung; es gab einen Bürgermeisterkandidaten aus Franken, diverse Politiker*innen, Student*innen, Erzieher*innen und
Kindertagespflegepersonen.
In einem sehr konstruktiven Austausch mit dem Schwerpunkt „Was braucht ein Landesverband? Welche Unterstützung ist hilfreich? Wo können wir unsere Wünsche und Forderungen einbringen?“
diskutierten die Teilnehmer*innen unter Anleitung des Kommunikationstrainers Tom Steinborn-Henke. Heiko Krause vom Bundesverband für Kindertagespflege moderierte die Veranstaltung und informierte
die Teilnehmer*innen über Fakten und Strukturen aus der Kindertagespflege. Aktuelle Themen, wie z.B. Mietzuschüsse nicht ins Einkommen hineinzurechnen und Lösungsvorschläge dafür zu finden,
wurden in einem Argumentations-Workshop thematisiert, erörtert und in der Vorgehensweise erarbeitet, um argumentativ, die gesetzten Ziele zu erreichen.
Auch die Teilnehmer*innen, die sich bis zu diesem Tag nicht mit der Kindertagespflege beschäftigt haben, langweilten sich nicht, und hatten danach nur noch lobende Worte für die Arbeit von
Kindertagespflegepersonen. Zukünftig würden sich die anwesenden Politiker*innen in ihrem Arbeitsbereich verstärkt mit dem Thema Kindertagespflege auseinandersetzen.
Wir finden, dass das eine sehr gelungene Auftaktveranstaltung des Kindertagespflege Landesverbands Berlin e.V. in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband für Kindertagespflege und der Friedrich
Naumann Stiftung war und freuen uns auf weitere tolle gemeinsame Aktionen.
Angelika Sauermann, Uschi Lehmann
Vorstand Kindertagespflege Landesverband Berlin e.V.
04.11.2019
Vertreter des Vorstands des Landesverbandes möchten sich gerne persönlich in den einzelnen Bezirksgruppen vorstellen und freuen sich über Einladungen.
Eure Wünsche interessieren uns, wir informieren über aktuelle Themen und sind begeistert, mit euch in einen konstruktiven Dialog zu treten.
Angelika Sauermann
Vorsitzende
Kindertagespflege Landesverband Berlin e.V.
31.10.2019
Am 7.10.2019 hatte der Landeselternausschuss Berliner Kindertagesstätten (LEAK) Vertreter aus dem Vorstand des Landesverbands Kindertagespflege Berlin e.V. zu ihrer Oktobersitzung eingeladen. Der
LEAK Berlin ist das gesetzliche Gremium für alle Belange rund um die Berliner Kitas. Er vertritt Kinder, Elternvertreter und Aktive in Sachen Kitas und den Bezirkselternausschuss auf der
Landesebene.
Zweck dieses Treffens war ein gemeinsamer Austausch, gemeinsame Interessen und Schnittpunkte zu diskutieren und um Ansprechpartner*innen aus der Kindertagespflege zu haben.
Interessanterweise gilt diese Ebene nicht nur für Berliner Kitas sondern auch für die Berliner Kindertagespflege, wo im § 15 des KitaFÖG die Elternbeteiligung auf Bezirks- und Landesebene
verankert ist. Es war ein Treffen auf Augenhöhe.
Zwei Elternvertreter*innen aus zwei Kindertagespflegestellen waren als Interessent*innen dabei. Eltern aus den Berliner Kitas und Eltern der Kindertagespflege haben die gleichen Ziele für ihre
Kinder. Da wäre es doch wichtig, die Eltern beider Kindertagesbetreuungsformen im Blick zu haben und auf Bezirks- und Landesebene zu vertreten. Langfristig ist es notwendig, die
Interessenvertreter*innen oder Elternvertreter*innen aus den einzelnen Kindertagespflegen über die Bezirkselternausschüsse in den Landeselternausschuss zu wählen. Aber diesen Unterbau gibt es
(noch) nicht. Aus diesem Grund wurde den beiden teilnehmenden Interessenvertretern aus der Kindertagespflege angeboten, an diesem Gremium LEAK vorläufig regelmäßig teilzunehmen.
Der Landesverband Kindertagespflege Berlin e.V. begrüßt diese Zusammenarbeit und wird den Aufbau von unten über die einzelnen Eltern- oder Interessenvertreter*innen in einer
Informationsveranstaltung im nächsten Jahr unterstützen.
Angelika Sauermann
21.10.2019
Im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, einigen Unfallkassen und der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsberufe und Wohlfahrtspflege (BGW) wurde von der Alice-Salomon-Hochschule unter der Leitung von Prof. Dr. Susanne Viernickel in Kooperation mit dem Bundesverband für Kindertagespflege die Studie „Gute gesunde Kindertagespflege – GuT“ in den Jahren 2017/2018 durchgeführt. Dabei ging es darum, gesundheitliche Risiken und Befunde in der Arbeitssituation von Kindertagespflegepersonen zu erfragen und Empfehlungen abzuleiten.
Die Auswertung der Ergebnisse liegt nun als Bericht vor und kann auf der Homepage des Bundesverbandes für Kindertagespflege heruntergeladen werden (7,1 MB):
>>> www.bvktp.de
15.10.2019
Die Staatssekretärin Sigrid Klebba hat auf die Anfrage des Abgeordneten Maik Penn (CDU) geantwortet. Die Beantwortung wurde jetzt vom Abgeordnetenhaus veröffentlicht:
>>> http://pardok.parlament-berlin.de
02.10.2019
Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund die Länder bei der Verbesserung der Kindertagesbetreuung und der Kindertagespflege. Berlin erhält bis Ende 2022 insgesamt 239 Mio. Euro. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey, der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller, und Berlins Bildungssenatorin Sandra Scheeres haben heute die entsprechende Bund-Länder-Vereinbarung unterzeichnet.
Zu den Maßnahmen, die Berlin mit dem Bund vereinbart hat, zählen u.a.:
Quelle: Pressemitteilung des Regierenden Bürgermeisters vom 02.10.2019
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie unter: >>> www.berlin.de
01.10.2019
Der Senat hat dem von der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Sandra Scheeres, vorgelegten Vertragsentwurf zwischen dem Land Berlin und dem Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend zugestimmt. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey, Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller und Bildungssenatorin Sandra Scheeres werden die Bund-Länder-Vereinbarung am 2. Oktober 2019 unterzeichnen.
Zu den geplanten Maßnahmen, die Berlin mit dem Bund vereinbart, zählen u.a.:
Quelle: >>> Pressemitteilung des Regierenden Bürgermeisters vom 24.09.2019
26.09.2019
In Ostdeutschland ist mehr als die Hälfte in Tagesbetreuung, im Westen knapp ein Drittel
Die Zahl der Kinder unter drei Jahren in Kindertagesbetreuung ist zum 1. März 2019 gegenüber dem Vorjahr um rund 28 900 auf insgesamt 818 500 Kinder gestiegen. Damit waren 3,7 % mehr unter Dreijährige in Kindertagesbetreuung als am 1. März 2018. Der Zuwachs fiel etwas stärker aus als im Vorjahr (2018: +27 200 auf 789 600 Kinder). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, lag die Betreuungsquote am Stichtag bundesweit bei 34,3 % (2018: 33,6 %).
In den westdeutschen Bundesländern betrug sie durchschnittlich 30,3 %. In Ostdeutschland (einschließlich Berlin) lag sie bei 52,1 %.
Bundesweit hatte im März 2019 Sachsen-Anhalt die höchste Betreuungsquote (58,2 %). In den Stadtstaaten Hamburg (46,6 %) und Berlin (43,8 %) waren Kinder unter drei Jahren ebenfalls
überdurchschnittlich häufig in einer Kindertagesbetreuung. Unter den westdeutschen Flächenländern erreichte Schleswig-Holstein (34,8 %) die höchste Quote. Bundesweit am niedrigsten war sie in
Bremen (28,4 %) und Nordrhein-Westfalen (28,2 %).
In den einzelnen Altersjahren sind die Betreuungsquoten sehr unterschiedlich: So waren bundesweit 1,9 % der Kinder unter einem Jahr in Kindertagesbetreuung. Dagegen haben die Eltern von gut einem
Drittel der Einjährigen (37,1 %) ein Angebot der Kindertagesbetreuung in Anspruch genommen, bei den Zweijährigen waren es schon fast zwei Drittel (63,2 %). Seit dem 1. August 2013 gibt es für
Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen bundesweiten Rechtsanspruch auf einen öffentlich geförderten Betreuungsplatz.
Bundesweit 1,4 % mehr Kindertageseinrichtungen und 1,3 % mehr Tageseltern als 2018
Anfang März 2019 gab es bundesweit 56 708 Kindertageseinrichtungen. Das waren 775 Einrichtungen mehr als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres (+1,4 %). Die Zahl der dort als pädagogisches
Personal oder als Leitungs- und Verwaltungspersonal beschäftigten Personen stieg um 4,2 % auf 653 800. Gleichzeitig erhöhte sich auch die Zahl der Tagesmütter und -väter leicht um 553 auf 44 734
(+1,3 %).
In Berlin wurden 6.308 Kinder von 1.655 Kindertagespflegepersonen betreut.
4.301 Kinder im Alter unter 3 Jahren,
1.582 Kinder im Alter von 3 bis unter 6 Jahren
384 Kinder im Alter von 6 bis unter 11 Jahren
41 Kinder im Alter von 11 bis unter 14 Jahren
Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 379 vom 26.09.2019 und weitere Statistiken
>>> www.destatis.de
Statistische Berichte für Berlin
Weitere Informationen zur Situation in Berlin finden Sie in dem sehr differenzierten statistischen Bericht „Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und öffentlich geförderter
Kindertagespflege im Land Berlin zum 01. März 2019“ (Herausgeber: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg)
>>> www.statistik-berlin-brandenburg.de
19.09.2019
Schon 200 Familien haben mit Hilfe des Mobilen Kinderbetreuungsservice MoKiS eine öffentlich finanzierte Kinderbetreuung außerhalb der Kita-Zeiten gefunden. Überprüfte und geschulte Tagespflegepersonen kümmern sich dabei nachts, in den frühen Morgenstunden oder am Wochenende im Haushalt der Familien um die Kinder, während die Eltern arbeiten. Anders als private Babysitter-Dienste wird die Betreuung vom Land Berlin über das Kita-Gutscheinsystem finanziert. Sie ist für die Eltern von Kita-Kindern und Schülerinnen und Schülern in den ersten beiden Grundschuljahren kostenfrei.
Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, freut sich für alle Beteiligten: „MoKiS ist ein gutes Beispiel dafür, dass der Senat Familienfreundlichkeit ernst
nimmt. Ob im Handel, in der Gastronomie oder in Krankenhäusern – viele Eltern müssen arbeiten, wenn die Kitas geschlossen sind. Vor allem für Alleinerziehende und Eltern ohne privates Netzwerk
stellt das eine große Herausforderung dar. Viele verdienen nicht genug, um dauerhaft eine private Betreuung finanzieren zu können. MoKiS unterstützt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Berlin hat hier bundesweit eine Vorreiterrolle inne.“
Die Senatorin hat das Projekt „Mobiler Kinderbetreuungsservice – MoKiS für Eltern mit besonderen Arbeitszeiten“ vor rund drei Jahren gestartet. Es wurde eine Servicestelle eingerichtet, die
Informationsveranstaltungen durchführt, Eltern-Anfragen erfasst, Betreuungspersonen akquiriert und schult sowie eng mit den Jugendämtern zusammenarbeitet. Seit Anfang 2017 läuft das sogenannte
Matching – die Vermittlung von Eltern und Tagespflegepersonen. Eltern müssen dafür beim Jugendamt einen Gutschein für eine ergänzende Kindertagespflege beantragen und ihren Bedarf nachweisen. Die
Tagespflegepersonen müssen volljährig sein. Sie werden vor ihrem Einsatz überprüft und qualifiziert. Alle Betreuungspersonen schließen direkt mit dem Jugendamt einen Vertrag und werden von diesem
bezahlt.
Schätzungsweise die Hälfte der von MoKiS vermittelten Familien sind alleinerziehende Eltern mit Kindern. Das trifft auch auf das 200. Matching zu: Der Vertrag wurde für eine alleinerziehende
Mutter mit zwei Kindern (acht und zehn Jahre alt) in Steglitz-Zehlendorf geschlossen. Die Betreuungsperson ist männlich und hat einen pädagogischen Hintergrund.
Von MoKiS konnten bisher vor allem Mütter und Väter, die im Schichtdienst arbeiten oder selbstständig tätig sind, profitieren. Ein Großteil sind Fachkräfte in der Altenpflege, in Krankenhäusern,
im sozialen Bereich und im Einzelhandel. Die selbstständig tätigen Eltern müssen regelmäßig am Abend oder an den Wochenenden arbeiten, zum Beispiel in der Musik- und Filmbranche, an Theatern und
als freiberufliche Tanz- oder Yogalehrer und -lehrerinnen.
Vermittlungen finden in ganz Berlin statt. Die meisten Vermittlungen wurden bisher in den Bezirken Pankow (22 Prozent), Charlottenburg-Wilmersdorf (13 Prozent) und Steglitz-Zehlendorf (12
Prozent) verzeichnet. Das MoKiS-Team legt Wert darauf, dass Familien und Betreuungsperson gut zusammenpassen und möglichst langfristige Betreuungsverhältnisse entstehen. Rund 90 Prozent der
Verträge laufen länger als sechs Monate. Einige bestehen bereits seit Anfang 2017.
Weitere Informationen unter www.mokis.berlin
Quelle: Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 17.09.2019
18.09.2019
Der Staatssekretär für Finanzen, Fréderic Verrycken, hat dem Kindertagespflege Landesverband Berlin e.V. jetzt auf das Schreiben vom 16.07.2019 zur „Einkommensteuerrechtlichen Berücksichtigung
der Erstattungen für Vorsorgeaufwendungen in der Kindertagespflege“ geantwortet. Hier heißt es unter anderem:
„Mir ist sehr wohl bewusst, dass die Festsetzung der Einkommensteuernachzahlungen in Verbindung mit einer Anpassung von Vorauszahlungen für Folgejahre zu einer hohen finanziellen Belastung
der Kindertagespflegepersonen führen kann.
Um diesen erhöhten Aufwand etwas zu mindern, hat mich die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie informiert, dass rückwirkend zum 01.01.2019 in Abhängigkeit vom Abschluss des
Vertrages zur Umsetzung des "Gute-Kita-Gesetzes", welcher derzeit mit dem Bund verhandelt wird, ein kindbezogener Zuschlag für die mittelbare pädagogische Arbeit geplant sei und voraussichtlich
gegen Ende des Jahres bzw. spätestens Anfang 2020 (nachträglich) ausgezahlt werden soll.
Gleichzeitig möchte ich Sie auf die Möglichkeit aufmerksam machen, dass die Finanzbehörden Steuerforderungen stunden können, wenn die Zahlung für den Schuldner im Zeitpunkt der Fälligkeit
eine erhebliche Härte bedeutet (§ 222 AO). Hiervon betroffene Kindertagespflegepersonen können daher einen Stundungsantrag bei ihrem zuständigen Finanzamt stellen.
Die Berliner Finanzämter werden die Anträge in der Weise bearbeiten, dass die Kindertagespflegepersonen, die durch die oben beschriebene steuerliche Einordnung der Zuschüsse in finanzielle
Schwierigkeiten geraten, ihre Tätigkeit als Tagespflegeperson nicht aufgeben müssen.“
>>> Schreiben des Staatssekretärs für Finanzen vom 09.09.2019 (PDF)
18.09.2019
Die letzten Wochen haben gezeigt, dass eine große Unsicherheit in der steuerlichen Behandlung der Sachkostenpauschale und der Betriebskostenpauschale besteht. Unter der Rubrik Infopoint haben wir
hierzu einen erläuternden Artikel veröffentlicht.
>>> Infopoint
08.09.2019
Der Vorstand des Kindertagespflege Landesverband Berlin e.V. hat aus aktuellem Anlass in den letzten Wochen viele Korrespondenzen mit einzelnen Fraktionsabgeordneten und Politikern geführt. Am Donnerstag, den 5. September 2019, war der Kindertagespflege Landesverband Berlin e.V. dann auch zum Bildungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses eingeladen, der sich mit dem Thema der Berliner Kindertagespflege befasste. Die SPD, die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, sowie die CDU hatten folgende Anträge gestellt „Kindertagespflege fördern und ausbauen: Mehr Plätze schaffen und Rahmenbedingungen verbessern, sowie Erhöhung der Vergütung von Tagespflegepersonen“.
Die notwendigen höheren Anforderungen, die es bedarf, um die Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege und die Vergütung von Kindertagespflegepersonen zu verbessern, hat Angelika Sauermann als
Vorsitzende des Landesverbands vorgetragen.
>>> Stellungnahme im Ausschuss für Bildung, Jugend und
Familie am 5.9.2019 (PDF)
Alle Abgeordneten der einzelnen Fraktionen des Berliner Abgeordnetenhaus zeigten großes Interesse und stellten viele Fragen, um einen Einblick in die momentane Situation der Berliner
Kindertagespflege zu bekommen.
Auch Dr. Eveline Gerszonowicz vom Bundesverband Kindertagespflege war eingeladen und berichtete über die Kindertagespflege aus bundesweiter Sicht, die die berlinspezifische Situation zum Teil mit
kommentierte. Die Abgeordneten werden in einer weiteren Ausschusssitzung Beschlüsse fassen.
08.09.2019
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat sich am Mittwoch, den 4. September 2019 mit Vertretern des Kindertagespflege Landesverband Berlin e.V. und Berliner Tagespflegepersonen getroffen. Auf Nachfrage des Landesverbands hat Staatssekretärin Frau Klebba damit ihre Zusage vom 8. Juli 2019 auf einen „Zweiten Runden Tisch“ in dieser Zusammensetzung eingehalten. Bei diesem sogenannten „Arbeitstreffen“ sind folgende Punkte konkretisiert worden:
Ideen, wie man Tagespflegepersonen entlastet, die mit hohen Folgekosten aus der bisher angewandten steuerrechtlichen Behandlung aus 2017 und 2018 belastet sind, muss der Landesverband weiter
verfolgen. Da gibt es von der Senatsverwaltung keine Lösungsvorschläge.
Die nächsten Schritte werden in einem neuen Treffen im November dieses Jahres gemeinsam besprochen. Weitere Gespräche in Bezug auf die neuen Ausführungsvorschriften, mit denen zum 1.4.2020 zu
rechnen ist und die rückwirkend ab 1.1.2020 gelten sollen, werden folgen.
03.09.2019
Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie des Abgeordnetenhauses von Berlin befasst sich in seiner Sitzung am 5. September 2019, ab ca. 13.00 Uhr mit 3 Anträgen zur Kindertagespflege:
Der Ausschuss hat hierzu Angelika Sauermann in ihrer Funktion als Vorsitzende des Kindertagespflege Landesverbands eingeladen und gebeten, eine 5-minütige Stellungnahme abzugeben.
03.09.2019
Nach dem Treffen mit der Staatssekretärin Sigrid Klebba am 8.7. hat der Kindertagespflege Landesverband Berlin viele Mails und Briefe an Politiker und Amtsträger versandt und persönliche bzw.
telefonische Gespräche geführt, damit die angekündigten Rückforderungen nicht realisiert werden und um Wege zu finden, die Existenzbedrohung vieler Kindertagespflegepersonen durch die
Steuernachforderungen für 2017 und 2018 abzuwenden. Um hier weiter zu einer Lösung zu kommen, hat der Landesverband die Staatssekretärin gebeten, möglichst bald zu einem zweiten Termin am „Runden
Tisch Kindertagespflege“ einzuladen. Der zweite „Runde Tisch Kindertagespflege“ findet am 4.9.2019 um 17:30 Uhr in der Senatsverwaltung statt.
03.09.2019
Die Senatsverwaltung hat uns jetzt einen Brief übersandt, der über die Jugendämter an alle Kindertagespflegepersonen versandt werden soll. Aus dem Brief geht hervor, dass es auch für 2019 beim
bisherigen Verfahren (ohne Rückforderungen) bleiben kann, wenn die Kindertagespflegeperson das möchte. Wir begrüßen es, dass hier eine Regelung gefunden wurde, auch wenn viele andere Fragen noch
offen sind.
>>> Brief der Senatsverwaltung vom 30.08.2019
4.9.2019:
RBB24 im RBB-Fernsehen: >>> Für wertschätzende Bezahlung und mehr Anerkennung: Tageseltern demonstrieren
3.9.2019:
Tagesspiegel: >>> Protest vor der Jugendverwaltung - Tagespflege unter Druck
12.7.2019:
KitaKrise Berlin: >>> Senat übernimmt keine Verantwortung für Netto-Einkommensverlust der Kindertagespflege
9.7.2019:
Tagesspiegel: >>> Entgeltzahlungen werden nicht gekürzt - Berliner Tagesmütter sollen weiterhin Steuern nachzahlen
rbb|24: >>> Senat macht Zugeständnisse: Was sich für Berliner Tagesmütter und -väter ändert
Berliner Abendschau: >>> Senat ändert Bezahlung von Tagesmüttern (Nachrichtenblock 1)
8.7.2019:
taz: >>> Tagesmütter-Protest in Berlin: Stimmt doch nicht so
rbb|24: >>> Interview mit einer Tagesmutter: Ich kann diese Summe nicht aufbringen
Berliner Abendschau: >>> Treffen mit Berliner Staatssekretärin: Senat verzichtet auf Entgeltrückforderung von Tagesmüttern
5.7.2019:
Tagesspiegel: >>> Neue Vorwürfe der Berliner Tagesmütter
4.7.2019:
Brigitte: >>> "Es lohnt sich nicht mehr": Tagesmütter streiken und fürchten um ihre Existenz
3.7.2019:
rbb|24: >>> Tageseltern in Berlin befürchten Aus durch Steuernachzahlung
Tagesspiegel: >>> Tagesmütter sollen Steuern nachzahlen - Kindertagespflege in Gefahr?
Berliner Abendschau: >>> Tagesmütter wehren sich gegen seltsame Steuerrückforderung
RTL: >>> 900 Euro für eine 45-Stunden-Woche: Tagesmütter demonstrieren für mehr Geld
19.08.2019
Am 2. November 2019 veranstaltet die Friedrich Naumann Stiftung in Zusammenarbeit mit der Karl-Hamann-Stiftung, dem Bundesverband Kindertagespflege e.V. und dem Kindertagespflege Landesverband
Berlin e.V. ein Kommunikationstraining in Berlin.
>>> Weitere Informationen mit Anmeldeformular (PDF)
16.07.2019
Auch wenn die angekündigten Rückforderungen von Entgeltzahlungen durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie nicht mehr realisiert werden, so sind die Steuernachforderungen ab 2017
für viele Tagesmütter und Tagesväter weiterhin existenziell bedrohlich.
In verschiedenen Briefen haben wir den Regierenden Bürgermeister, den Finanzsenator und die Familiensenatorin jetzt erneut auf diese Problematik aufmerksam gemacht und gebeten, eine
Lösungsmöglichkeit zu finden, die die Steuernachforderungen ausgleichen oder eine Regelung zu finden, die einen Verzicht auf die Steuernachforderungen beinhaltet.
Außerdem müssen die neuen Regelungen ab 2020 so gestaltet werden, dass Kindertagespflegepersonen nicht weniger als den Mindestlohn erhalten.
09.07.2019
Das Gespräch mit der Staatssekretärin Sigrid Klebba, Mitarbeiter/-innen der Senatsverwaltung, Vertretern des Kindertagespflege Landesverband Berlin e.V. und Tagespflegepersonen am 8.7.2019 hat folgende Ergebnisse erbracht:
Wir werden uns das Papier der geplanten Entgelterhöhung jetzt noch einmal genau anschauen und nachrechnen. Die Senatsverwaltung hat ein erneutes Treffen in Aussicht gestellt. Der Landesverband wird vor der Verabschiedung der geänderten Ausführungsvorschriften in der Berliner Kindertagespflege ab 1.1.2020 noch einmal zu Gesprächen eingeladen.
04.07.2019
Die Staatssekretärin Sigrid Klebba hat den Kindertagespflege Landesverband Berlin e.V. zu einem „Runden Tisch“ in Bezug auf die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Situation in der Kindertagespflege am 8.7.2019 von 17:00 bis 19:00 Uhr eingeladen. Zwei Vorstandsmitglieder werden daran teilnehmen.
In einem Interview mit der rbb-Abendschau am 3.7.2019 sagte die Staatssekretärin, dass es keine Einkommensminderung geben solle und die Kindertagespflegepersonen nicht schlechter gestellt werden.
26.06.2019
Im Juni 2019 wurde von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ein Schreiben über die steuerrechtliche Behandlung der Entgelte aus der Kindertagespflege an die Kindertagespflegepersonen in Berlin versandt.
>>> Schreiben der Senatsverwaltung vom 28.05.2019
Dieses Schreiben beinhaltet eine zukünftige und rückwirkende Veränderung von Zahlungen der Zuschüsse zu einer angemessenen Alters- und Rentenvorsorge, sowie zur Pflegeversicherung. Seit 2009 gab es diese Zuschüsse in Form eines Pauschalbetrages. Die Tagespflegpersonen mussten einmal jährlich dem Jugendamt diese Vorsorgeaufwendungen nachweisen, ohne dass eine nachträgliche Verrechnung stattfand. So steht es in den Berliner Ausführungsvorschriften zur Kindertagespflege. Dadurch kam es in der Regel zu Überbezahlungen, die beim Finanzamt versteuert werden müssen. Die bestehenden Verträge mit dem Jugendamt für jedes betreute Kind sind auch so ausgelegt.
Wenn in Zukunft, wie in dem Schreiben formuliert, die pauschalen Erstattungen für die Sozialversicherungen aus den Entgelten herausgenommen werden, wird eine Tagespflegeperson zukünftig und rückwirkend ca. 35% weniger verdienen. Wenn dann die tatsächlich geleisteten Vorsorgeaufwendungen nachgewiesen werden (Stichtag 30.11.19) bekommt die Tagespflegeperson den hälftigen Anteil für das vergangene Jahr gegengerechnet und muss die Differenz zu den Pauschalbeträgen zurückzahlen. Da kommen hohe Rückforderungen auf die Tagespflegepersonen zu. Für das Jahr 2020 müssen dann alle in Vorkasse gehen, bis die Nachweise für die tatsächlich gezahlten Vorsorgeaufwendungen nachgewiesen sind.
Abgesehen davon, dass zukünftig auch alle weniger in die Rentenkasse einzahlen werden, weil das zu versteuernde Einkommen sinkt, werden viele unter dem Mindestlohn arbeiten und dass bei einer 50 Stunden Woche. Die Altersarmut wird immer größer.
Tagespflegepersonen haben jetzt echte Existenzängste und fürchten, ihre Kindertagespflege ganz aufgeben zu müssen.
Der Landesverband Kindertagespflege Berlin lässt sich zurzeit rechtlich beraten, welche juristischen Schritte möglich sind. Auf der politischen Ebene ist der Landesverband auch aktiv und führt Gespräche mit Politikern des Abgeordnetenhauses, weil das Ausmaß dieser angekündigten Verfahrensweise folgenschwer für die Betreuungssituation in Berlin ist. Eigentlich ist der Ausbau der Kindertagespflege geplant. So aber können keine neuen Tagespflegepersonen akquiriert werden, im Gegenteil, es werden Kindertagespflegestellen schließen und das Betreuungsangebot der Berliner Kindertagespflege wird zurückgehen!
Wenn man die Äußerungen der politisch Verantwortlichen der letzten Jahre betrachtet, könnte man zu dem Schluss kommen, dass alle die Rahmenbedingungen verbessern wollen, mit dem Ziel einer Ausweitung des Betreuungsangebotes in der Berliner Kindertagespflege. Im Moment geht es jedoch in die ganz falsche Richtung, wenn nicht vernünftig nachgehandelt wird.
Viele Kindertagespflegepersonen haben sich schon engagiert und an die Senatsverwaltung und verschiedene Politiker geschrieben. Einen Brief haben wir hier dokumentiert:
Der Landesverband ist aktiv, damit es nicht zu einer Verschlechterung kommt.
Wir werden weiter berichten.